Datenschützer kritisiert Telemediengesetz

12.12.2006
Von Richard Knoll
Das geplante Telemediengesetz (TMG) wird in der Praxis viel Verwirrung verursachen. Diese Ansicht vertritt Johann Bizer, stellvertretender Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein.

Bizer nahm für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im Rahmen einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie in Berlin zum neunen Telemediengesetz Stellung. Dabei lautete sein Fazit: "Zu kurz gesprungen." Nur hochspezialisierte Juristen könnten den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abgrenzung zur Telekommunikation nachvollziehen.

Beim ULD stößt vor allem die geplante Ausweitung der Auskunftspflichten der Teledienstbetreiber gegenüber den Sicherheitsbehörden auf massive Kritik. Demnach müssten diese Abrechnungsdaten bereitstellen und den Zugriff hierauf durch die Nachrichtendienste und die Behörden der Gefahrenabwehr gestatten. "Bei der Jagd auf die Nutzerdaten haben die Verfasser des Gesetzentwurfes jedes Maß verloren", sagte Bizer.

Nach Ansicht des Experten müsse der Gesetzgeber die Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung verschärfen und technisch unterstützen, wenn den Verantwortlichen wirklich die Unterbindung und Verfolgung rechtswidriger Inhalte im Internet ein Anliegen sei. Die hemmungslose Erfassung der Nutzerinnen und Nutzer produziere nur missbrauchsanfällige Datenfriedhöfe. "Die Ausweitung der Auskunftspflichten in den präventiven Bereich der Nachrichtendienste und Polizei hinein ist der Einstieg in die Unkultur von Zensur und Meinungskontrolle", mahnt Bizer.