GDD und ADL vereinbaren gegenseitige Mitgliedschaft:

Datenschützer kooperieren über die Grenzen

02.03.1979

BONN (ee) - Mehr Zusammenarbeit gibt es künftig im Datenschutz: Der Bundesvorstand des ADL-Verbandes für Informationsverarbeitung (Unterpfaffenhofen) und die Bonner Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung haben wegen der gemeinsamen Aktivitäten auf den Gebieten der Datensicherung und der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung die gegenseitige Mitgliedschaft für beide Organisationen vereinbart.

Nachdem das Beispiel GDD in Österreich durch einen Schwesterverband nachvollzogen wurde - mit Außenstellen in bisher sechs Bundesländern -, geht es jetzt für die Bonner GDD um eine Kooperation mit Schweizer Datenschützern. Die Eidgenossen haben bisher allerdings noch kein Bundesdatenschutzgesetz, sondern einzelne Datenschutz-Bestimmungen in den verschiedenen Kantonen.