Mit Blick auf EU-Richtlinien

Datenschützer fordern fristgerechte Novellierung

02.01.1998

In dem Schreiben, das an den Bundeskanzler sowie an die Ministerien des Innern, für Justiz, für Wirtschaft sowie für Forschung und Technologie adressiert ist, weist die GDD darauf hin, daß das Europäische Parlament im Oktober 1995 beschlossen hat, die EG-Datenschutzrichtlinie innerhalb von drei Jahren umzusetzen. Hauptziel für die Schaffung einheitlicher Standards sei, daß bei einer Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Staaten die Grundrechte von Personen gewahrt werden. Bislang sei den zuständigen Fachverbänden indes noch kein Referenten- entwurf für die Änderung zugegangen. Es wachse daher die Befürchtung, daß die Richtlinie nicht fristgerecht beziehungsweise ohne ausreichende Beteiligung der Fachverbände novelliert werde.

Nach Auffassung der GDD liegen der EG-Vorgabe und dem BDG zwar ähnliche Strukturen zugrunde. Daher bräuchten viele Regelungen nicht neu geschaffen, sondern nur modifiziert werden. Dennoch gebe es auch Elemente, die für das deutsche Datenschutzgesetz neu konzipiert werden müßten, zum Beispiel der Datentransfer in Staaten außerhalb der EU sowie Verhaltensregeln für bestimmte Berufsgruppen.