Datenschützer auf rechtem Weg?

07.01.1977

Es wäre zu wünschen, daß der neu gegründete Verein "Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V." reichlich Zulauf hätte - zum einen von künftigen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, zum anderen durch engagierte Wissenschaftler. Endlich dann gäbe es in dieser Branche - wenn auch nur für einen kleinen Teilbereich - eine schlagkräftige Interessenvertretung, die ein gewichtiges Wort mitzureden hätte, wenn es beispielsweise darum geht, aus manchen Gummiparagraphen des BDSG praxisorientierte Ausführungsvorschriften zu erarbeiten. Des weiteren ist organisierter Erfahrungsaustausch nötig und Unterstützung der Praktiker durch Schulung und Materialsammlung. Diese Ziele der GDD (Siehe: "GDD legt Satzung vor" Seite 1) sind uneingeschränkt zu bejahen. Die Gründungsmitglieder sind anerkannte Fachleute aus Theorie und Praxis. Weshalb dann Vorbehalte?

GDD-Sorgen um Überfremdung

Die Gründer haben sich aus Sorge vor "Überfremdung eine Satzung gebastelt, die nahezu undemokratisch ist. Damit sollte verhindert werden, daß die Gesellschaft "unterwandert" oder "übernommen" werden könnte - etwa durch Wissenschaftler, die nur eine Elfenbein-Plattform für Karriere-wichtige Publikationen suchen; etwa durch Gewerkschaftler, die über dieses Forum ihren Forderungen nach Mitbestimmung im Bereich Datenschutz mehr Nachdruck geben wollen; etwa durch Hersteller, die gegebenenfalls auf die Bremse treten möchten, wenn zusätzliche Kosten die Expansion des Marktes gefährden; etwa durch "Rote" oder "Linke", die . . . gar nicht auszudenken!

Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung sollte vielmehr vornehmlich ein Verband für die Praktiker sein - für Datenschutzbeauftragte, denen sie Unterstützung bei ihrer Arbeit bieten will. Aber das wird sichergestellt, wenn viele solche Mitglieder gewonnen werden - so viele daß nicht eine Interessensgruppe mit einigen Dutzend gesteuerten Eintritten die Mehrheit in der Mitgliederversammlung erlangen kann.

Bedenkliche Vorsichtsmaßnahmen

Statt dessen ließ sich der Vorstand gleich auf drei Jahre wählen. (Warum? Jeder vernünftige Verein entlastet und wählt seinen Vorstand alljährlich.) Kooption weiterer Vorstandsmitglieder ist möglich. (Wofür dann die Wahl?) Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand mit Zweidrittelmehrheit. (Weshalb nicht einfache Mehrheit oder gar Ablehnung nur mit Zweidrittelmehrheit?) Satzungsänderung nur mit Dreiviertelmehrheit. (Warum nicht - wie üblich - Zweidrittelmehrheit?) Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

Bedenklich auch, daß die GDD wohl auch das Geschäft mit dem großen Geld anstrebt. So will sie so etwas wie ein BDSG-Überwachungs-TÜV werden, sofern Länder die Aufsichtsfunktion über die Erfüllung der Gesetzesvorschriften dritten übertragen wollen (wohl etwas hochgestochene Ziele für einen derzeit Acht-Mann-Verein). Des weiteren soll es GDD-Testate geben, die den gesetzesmäßigen Umgang mit personenbezogenen Daten - sicherlich auch gegen Gebühr etc. - bescheinigen.

"Ja" - trotz einiger Vorbehalte

Trotz dieser Vorbehalte sollten dennoch Datenschutzbeauftragte und an der Weiterentwicklung der Materie Interessierte schnell GDD-Mitglieder werden, denn im großen stimmt die Zielsetzung, und der Vorstand besteht aus "ehrenwerten" Leuten. Der neue Verband hat keine Mittel für die Mitgliederwerbung. Hier muß die Fachpresse werbewirksam helfen. Weitere Aufforderungen wird es dann so bald nicht mehr geben.

Man sollte aber seinen Beitritt zur GDD nur mit dem Zusatz erklären, "vorausgesetzt, daß die Satzung noch einmal zur Diskussion gestellt und gegebenenfalls verbessert wird".

So jedenfalls steht es in meinem Antrag auf Mitgliedschaft.

Informationen: GDD, Alfred-Bucherer-Straße 18, 5300 Bonn 1