DFÜ-Tarife für die Paketvermittlung:

Datenpakete kostengünstig transportieren

12.01.1979

BIELEFELD (pi) - Die Pläne der Deutschen Bundespost, neben den bestehenden Datendiensten einen Datentransportdienst auf der Basis der Paketvermittlung (PV) einzurichten, legen es nahe, die dafür vorgesehenen Gebühren zu betrachten.

In diesem Beitrag werden für einige ausgewählte Dialog-Anwendungsfälle die PV-Gebühren mit den Datex- und den HfD-Gebühren verglichen. Es zeigt sich, daß HfD bei geringen Entfernungen und intensiver Leitungsausnutzung billiger ist als PV, während Datex bei geringen Entfernungen und schwachem Betrieb günstiger ist.

PV, Datex und Hfd werden bei den Übertragungsgeschwindigkeiten 3001 1200 und 2400 Bit pro Sekunde und bei den Entfernungen 10, 35 und 75 Kilometer betrachtet. (Datex- und HfD-Gebühren laut Datel-Beiblatt Z und Ergänzung Z, PV-Gebühren laut "Vorüberlegungen der DBP zur PV", Stand 9/78). Nur die an die DBP zu zahlenden Grund- und Verkehrsgebühren je Hauptanschluß werden berücksichtigt, nicht dagegen Terminals und sonstige Hard- beziehungsweise Software.

Dialoganwendungen folgender Eigenschaften werden angenommen:

Pro Dialogvorgang wird eine 10 Sekunden dauernde Verbindung zwischen Terminal und DVA benötigt. In dieser Zeit werden die Anfrage an die DVA und die Antwort zurück zum Terminal übertragen. Pro Minute findet durchschnittlich ein solcher Dialogvorgang statt. 600 Dialoge im Monat ergeben 600 Verbindungen ä 10 Sekunden und 10 Dialogbetriebsstunden. Die Datenmenge ist nur für die PV-Gebühren relevant. Die kleinste Abrechnungseinheit ist ein Segment (= 64 Bytes). Bei 10 Sekunden Verbindungsdauer können pro Dialog (in beiden Richtungen) maximal übertragen werden: 4 Segmente bei 300, 16 Segmente bei 1200 und 32 Segmente bei, 2400 Bit pro Sekunde (Übertragungszeit jeweils 6,83 Sekunden).

Die DBP beabsichtigt, pro PV-Verbindung eine Mindestanzahl von Segmenten zu berechnen. Angaben darüber fehlen " im vorliegenden Gebührenmodell.

30 Segmente erscheinen realistisch, daraus ergibt sich eine Mindestvolumengebühr von 0,1 Mark pro Verbindung.

Die PV sieht mehrere Zugangsvarianten vor. Hier wird nur der Zugang über einen Hauptanschluß betrachtet (nicht über ein anderes öffentliches Datennetz). Ferner wird bei 300 und 1200 Bit pro Sekunde ein zeichenorientiertes Terminal vorausgesetzt, für das die PV gegen Gebühr die Umwandlung in Datenpakete durchfuhrt, bei 2400 Bit pro Sekunde ein paketorientiertes X25-Terminal.

Bei der PV gibt es sowohl (temporäre) virtuelle Verbindungen als auch (permanente) virtuelle Leitungen. Erstere verlangen die erwähnte Mindestdatenmenge, letztere nicht. Es wird die jeweils billigste Lösung angenommen (virtuelle Leitung bei 300 und 1200, virtuelle Verbindung bei 2400 Bit pro Sekunde).

Bei HfD wird keine Konzentration auf der Endgeräteseite berücksichtigt, da diese bei der PV einer Mehrfachbenutzung über logische Kanäle entspricht. In erster Näherung führt beides zu einer Kostenteilung durch den Konzentrationsfaktor und ist daher unwichtig für den Vergleich.

Es werden Taggebühren (6.00 - 18.00 Uhr) betrachtet.

Vergleiche bei 300 Bit pro Sekunde

Die Graphik zeigt, wie bei 300 Bit pro Sekunde die monatlichen Gebühren von der Anzahl H der monatlichen Dialogbetriebsstunden abhängen.

Die PV-Gebühren sind entfernungsunabhängig. Im vorliegenden Fall setzen sie sich so zusammen: Grundgebühr: 120,- Mark, Gebühr für virtuelle Leitung: 45,- Mark im Monat, Anpassungsgebühr für zeichenorientiertes Terminal: 0,06 Mark -pro Minute, Volumengebühr: 0,0033 Mark pro Segment, Kostenfunktion: 165 + 1,392 H.

Die HfD-Gebühren hängen nur von der Entfernung ab: 380 Mark bei 10 Kilometer, 800 Mark bei 35 Kilometer, 1150 Mark bei 75 Kilometer (Grundplus Verkehrsgebühren).

Bei 10 Kilometer ist HfD günstiger ab H = 155, bei 35 Kilometer ab H = 456.

Die Datex-Gebühren hängen von der Entfernung und von der Anzahl und der Dauer der Verbindung ab: Grundge bühr: 120 Mark, Gebühr pro Verbindung. 0,0 5 Mark, Zeitgebühr für Verbindungen: 2,28 Mark pro Stunde bei 10 Kilometer, 3,78 Mark pro Stunde bei 35 Kilometer, 6,78 Mark pro Stunde bei 75 Kilometer. Kostenfunktion: 120 + 5, 28 H (oder 6,78 oder 9,78).

Bei 10 Kilometer ist Datex günstiger bis H = 12, bei 35 Kilometer bis H = 8, bei 75 Kilometer bis H = 5.

Bei nur 2 Segmenten pro Dialog (statt 4) würde der proportionale Faktor bei PV von 1,392 auf 0,996 gesenkt, der Vergleich fiele ungünstiger aus für HfD und für Datex.

Vergleich bei 1200 Bit pro Sekunde

Hier werden 16 statt 4 Segmente pro Dialog vorausgesetzt.

Bei PV erhöht sich die Grundgebühr auf 190 Mark (auch hier virtuelle Leitung statt virtuelle Verbindung). Kostenfunktion: 235 + 3,768 H.

Die HfD-Gebühren betragen 480 Mark oder 1180 Mark oder 1810 Mark. , Bei 10 Kilometer ist HfD günstiger ab H = 65, bei 35 Kilometer ab H = 250.

Mit 4 statt 16 Segmenten ergäbe sich eine für PV günstigere Situation.

Bei Datex gibt es diese Geschwindigkeit nicht.

Vergleich bei 2400 Bit pro Sekunde

Hier ergibt sich folgendes Bild (32 Segmente pro Dialog):

Bei PV sind ab 2400 Bit pro Sekunde keine zeichenorientierten Datenendgeräte zugelassen, es entfällt daher die Anpassungsgebühr. Ferner ist es günstiger, pro Dialog eine virtuelle Verbindung aufzubauen, statt eine (permanente) virtuelle Leitung zu unterhalten. Grundgebühr: 200 Mark, Volumengebühr: 0,0033 Mark pro Segment, virtuelle Verbindung: 0,01 Mark, Kostentunktion: 200 + 63436 H.

Die HfD-Gebühren betragen 594 Mark oder 1394 Mark oder 2114 Mark.

Bei 10 Kilometer ist HfD günstiger ab H = 61, bei 35 Kilometer ab H = 185.

Die Datex-Gebühren: Grundgebühr 200 Mark, pro Verbindung: 0,05 Mark, Zeitgebühr: 2,7 Mark pro Stunde bei 10 Kilometer, 4,5 Mark pro Stunde bei 35 Kilometer, 8,1 Mark pro Stunde bei 75 Kilometer, Kostenfunktion: 200 + 5,7 H (oder 7,5 oder 11,1).

Bei 10 Kilometer ist Datex generell billiger, darüber PV.

Weniger Segmente würden bei der angenommenen Mindestzahl von 30 pro virtueller Verbindung (siehe oben) nichts ändern. Bei einer Mindestzahl von 60 Segmenten pro Verbindung würde Datex generell bis 75 Kilometer billiger, auch für HfD sähe der Vergleich günstiger aus.

Schlußbemerkung

Diese Beispiele sollen als Anregung zur Überprüfung der individuellen Gegebenheiten dienen. Auf keinen Fall dürfen diese Schlußfolgerungen unbesehen auf andere Anwendungsformen übertragen werden.

*Prof. Dr. D. Dippel lehrt Informatik an der Fachhochschule Bielefeld.