Datenschützer

Daten von Smart-TV-Nutzern ungefragt ausgewertet

24.03.2015
Sie stellen eine neue Dimension des Fernsehens dar: Mit Smart-TVs soll der bislang passive Zuschauer zum aktiven Nutzer werden. Datenschützer sehen jedoch den internetbasierten Rückkanal skeptisch.

Nutzer von Smart-TVs mit Internetanschluss sind nach Erkenntnissen von Datenschützern nicht davor sicher, beim Fernsehen sowohl von Geräteherstellern als auch von den Sendern ausgeforscht zu werden. Je nach Nutzung und Typ lieferten die Fernseher beispielsweise Angaben darüber, wie ein Zuschauer sein Gerät bediene, berichtete der Präsident des bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, am Montag in Nürnberg.

Die Behörde hatte im vergangenen Jahr insgesamt Smart-TVs von 13 Herstellern überprüft, die 90 Prozent des deutschen Marktes abdeckten. Die endgültige rechtliche Bewertung werde erst in einigen Wochen vorliegen, sagte Kranig bei der Vorlage des Jahresberichts.

Geräte mit einer sogenannten HbbTV-Funktion versorgten den jeweiligen TV-Sender ohne Wissen des Verbrauchers mit Daten darüber, wie dieser Fernsehprogramme innerhalb einer Sendergruppe nutze, berichtete Kranig. Dazu statteten die Hersteller von Smart-TVs jedes Fernsehgerät mit einer sogenannten Geräte-ID aus. Damit und über einen internetbasierten Rückkanal ließen sich "mit hoher Wahrscheinlichkeit Fernsehquoten bestimmen, ohne dass die Fernsehzuschauer dazu eingewilligt haben", heißt es im aktuellen Tätigkeitsbericht der Behörde.

Ähnlich verhalte es sich mit den App-Store-Betreibern des auf den Smart-TVs. Die Überprüfung habe ergeben, dass bei einem Teil der Geräte die Bedienung innerhalb des App-Stores an den Betreiber übermittelt werde - "damit ist es für diesen möglich, festzustellen, wann welche App geöffnet wurde", berichtete die Behörde, die in Bayern den Datenschutz bei privaten Unternehmen überwacht.

Für problematisch hält Behördenchef Kranig auch die in Smart-TVs integrierten Programmführer mit Personalisierungsdiensten. Diese lieferten auf der Basis ausgewählter TV-Sendungen, aufgenommener Programme oder gestarteter TV-Apps dem jeweiligen Nutzer Programmempfehlungen und Werbeeinblendungen. Anhand der eindeutigen Gerätekennung ließen sich so Nutzerprofile erstellen, "aus denen sich Aussagen über Interessen, das Alter, politische oder religiöse Ansichten und Gesundheitszustand ableiten lassen", warnen die Datenschützer. (dpa/tc)