Existenzgründung im IT-Bereich

Das Wichtigste zur Unternehmergesellschaft

22.07.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Gründungsvorgang

Der Gründungsvorgang selbst ist schnell und vergleichsweise kostengünstig. Als Vertragsgrundlage kann ein standardisiertes Musterprotokoll herangezogen werden, wahlweise für einen oder mehrere Gesellschafter. Das Protokoll umfasst maximal drei Seiten und dient als Gesellschaftervertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers in einem. Wer auf das Musterprotokoll zurückgreift, spart bei Handelsregistereintragung und Notar. Durch die Standardisierung stellen die zuständigen Stellen geringere Gebührensätze in Rechnung. Zudem ist das Unternehmen oft schon binnen Wochenfrist im Handelsregister eingetragen.

Viele schätzen die UG noch aus einem weiteren Grund: Je nach finanzieller Lage wird jährlich weiteres Eigenkapital angespart. Ein Viertel des Jahresgewinns muss als Rücklage in der UG einbehalten werden. So wird die "Mini-GmbH" im Laufe der Zeit einer "Voll-GmbH" immer ähnlicher. Beträgt die Rücklage 25.000 Euro, kann die UG zur GmbH umgewandelt werden. Über 1.000 Unternehmergesellschaften haben bereits die Hürde von 25.000 Euro genommen und sind eine "vollwertige" GmbH geworden, so eine Untersuchung der Universität Jena.

Handicaps im Blick

Wer von den Vorteilen der UG profitieren möchte, muss sich gleichzeitig auf besondere Anforderungen einstellen. Gerade in steuerlicher Hinsicht kommen auf Gründer einige Auflagen zu, da die UG als Kapitalgesellschaft gilt. Diese sind immer zur doppelten Buchführung verpflichtet und müssen eine Bilanz erstellen. Zudem sind von Anfang an die Bestimmungen des Körperschaft- und Gewerbesteuergesetzes zu befolgen. Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Abgeltungsteuer oder dem Teileinkünfteverfahren. Wer sich nicht vorinformiert und fachlich beraten lässt, ist schnell überfordert. Welche steuerlichen Rahmenbedingungen bei der UG besonders zu beachten sind, zeigt der Infokasten.