Mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucher

Das Wichtigste zur "Cookie-Richtlinie"

29.12.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten würden künftig verbleiben?

Es bestünden verschiedene Möglichkeiten, wie den Forderungen der Richtlinie nach einer gesetzeskonformen Verwendung von Cookies entsprochen werden könnte. Exemplarisch seien drei Möglichkeiten genannt:

  • Einwilligung direkt bei Aufruf der Website: Beim Aufruf der Webseite erhält der Nutzer einen Link, der ihn direkt auf die Datenschutzerklärung der Seite verweist. In dieser Erklärung wird die Nutzung und Setzung der Cookies genau erläutert. Daneben wird erläutert werden, welche Browsereinstellungen der Nutzer vornehmen muss, damit keine Cookies gesetzt werden. Kehrt der Nutzer dennoch auf die Webseite zurück, so zeigt er sich als mit der Cookie-Setzung einverstanden.

  • Einwilligung in Pop-up-Fenster: Beim Aufruf der Webseite erscheint ein Popup Fenster, in diesem Fenster wird über die Setzung der Cookies informiert. In diesem Pop-up-Fenster befindet sich eine Opt-out-Box (bereits gesetztes Häkchen, das der Nutzer entfernen kann), nach welcher der Nutzer die Setzung von Cookies ablehnen kann, indem er das bereits gesetzte Häkchen entfernt. Entfernt der Nutzer das Häkchen nicht und kehrt zur Webseite zurück, kann der Webseitenbetreiber seine Cookies setzen. Auch so wird im Sinne der Richtlinie die Einwilligung konkludent ausgedrückt.

  • Nach der Richtline soll es auch möglich sein, anhand der Browser-Einstellungen eine generelle Einwilligung zu erteilen: "Wenn es technisch durchführbar und wirksam ist, kann die Einwilligung des Nutzers zur Verarbeitung im Einklang mit den entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung ausgedrückt werden." Damit ist zwar eine generalisierende Einwilligung über eine Browser-Einstellung denkbar. Allerdings genügen die Browser mit ihren derzeitigen Standardeinstellungen zur Cookie-Verwendung noch nicht diesen Anforderungen.