Mehr Transparenz und Sicherheit für Verbraucher

Das Wichtigste zur "Cookie-Richtlinie"

29.12.2010
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Worauf sich Unternehmen einstellen sollten, um mögliche Schwierigkeiten zu vermeiden, sagt Dr. Sebastian Kraska.
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Das EU-Parlament hat Ende letzten Jahres in Richtlinie 2009/136/EG eine Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG beschlossen, die auch die Nutzung von Cookies betrifft. Ziel der Änderung der Richtlinie ist die Schaffung von mehr Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher. In diesem Artikel sollen die Änderungen untersucht werden, die das EU-Parlament hinsichtlich der Verwendung von Cookies getroffen hat.

Bedeutung von Cookies

Cookies sind heutzutage vor allem für die Werbewelt relevant. Sie sind nützlich, um Daten über die Nutzung einzelner Webseiten und das Nutzverhalten im Allgemeinen zu sammeln. Insbesondere das Kaufverhalten der Nutzer kann basierend auf einer geschickten Cookie-Setzung analysiert werden. Gerade deswegen sind auch diverse Verbraucherschutzgruppen sowie öffentliche Institutionen auf den Gebrauch von Cookies aufmerksam geworden.

Rechtliche Bewertung

Es wird durch den Änderungsbeschluss unter anderem ein neuer Art. 5 Absatz 3 in die bestehende Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation eingefügt:

"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Speicherung von Informationen oder der Zugriff auf Informationen, die bereits im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur gestattet wird, wenn der betreffende Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er gemäß der Richtlinie 95/46/EG über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung gegeben hat. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder wenn dies unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wurde, diesen Dienst zur Verfügung stellen kann."