Das Recht auf funktionsfähige Software

11.05.2009

Manche Nachrichten treiben dem Beobachter der IT-Szene Tränen der Rührung in die Augen. Zum Beispiel die CNet-Meldung, wonach die EU-Kommissarinnen Meglena Kuneva (Verbraucherschutz) und Viviane Reding (Informationsgesellschaft und Medien) das Recht des Verbrauchers auf funktionierende Software fordern. Wow! Diese wirklich ungehörige Forderung findet sich im "eYou-Guide", der Verbraucher über ihre Rechte gegenüber Internet-Providern und E-Commerce-Anbietern informiert. Für die Zukunft, so die streitbaren Kommissarinnen, sei es angebracht, "die Prinzipien des Verbraucherschutzes auch auf Lizenzvereinbarungen über Produkte wie Software auszudehnen". Das hieße, dass der Käufer einer Textverarbeitung über die gleichen Rechte verfügt wie beim Kauf eines Toasters. Der Anbieter müsste ihm im rechtlichen Sinne garantieren, dass alle Features einwandfrei funktionieren. Wenn nicht, darf der Kunde das Produkt umtauschen oder sein Geld zurückverlangen.

Weil so viel Verbraucherschutz nicht sein darf – das Recht auf ein funktionierendes Produkt geht ja nun wirklich etwas zu weit –, meldete sich auch gleich die Business Software Alliance zu Wort: "Digitaler Content ist kein materielles Produkt und sollte nicht den gleichen Haftungsregeln unterliegen wie ein Toaster", so BSA-Direktor Francisco Mingorance. Damit schoss er sich ins eigene Knie. Schließlich fragt sich jetzt jeder: Warum eigentlich nicht? Vom Toaster wird verlangt, dass er Brot knusprig bräunt und diese Funktion zuverlässig wiederholt. Warum gelten bei Software andere Spielregeln?

Stellen Sie sich vor, Frau Kuneva und Frau Reding ziehen das durch. Und stellen Sie sich vor, liebe Leser, dass das Recht auf Funktionssicherheit nicht nur für Konsumenten, sondern auch für professionelle Anwender gilt, solange sie nicht am Code der Software fingern. Bei so sonnigen Aussichten kann man doch schon mal gerührt sein oder?

Weitere Meinungsbeiträge finden Sie im Blog des Autors unter www.wittes-welt.eu.