DV und Umwelt/Unterhaltungselektronik zieht nicht mit

Das lange Warten auf die Elektronikschrott-Verordnung

20.09.1996

Nach Schätzungen des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) fallen zirka 100000 Tonnen gebrauchte Computer pro Jahr an. Da Altcomputer ein inhärentes Schadstoffpotential besitzen, stand eigentlich seit Jahren eine gesetzliche Regelung an. Diese Erkenntnis hatte 1991 dazu geführt, daß der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer den ersten Entwurf zur Elektronikschrott-Verordnung vorlegte. Seine Nachfolgerin, Angela Merkel, legte nun fünf Jahre später eine stark "eingedampfte" Informationstechnik-(IT)-Geräte-Verordnung) vor.

Nun sollen nur noch die Geräte der Bürokommunikation, zum Beispiel Computer, Monitore, Fax etc. gesetzlich erfaßt werden. Geräte der Unterhaltungselektronik sind bislang genausowenig berücksichtigt wie Elektroküchengeräte - ein deutlicher Rückschritt.

Nachfolgend einige Beispiele der Ungereimtheiten im Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMU), wie etwa die Tatsache, daß die Zusammensetzung und Produktion von Computermonitoren über die IT- Geräte-Verordnung geregelt werden, Fernseher aber weiterhin außen vor bleiben dürfen. Gleiches gilt für das Paradebeispiel unter den Kommunikationsgeräten, das Telefon. Es gehört in Bonner Amtsstuben offenbar nicht zum normalen Bürokommunikations-Equipment immerhin gilt das Faxgerät als "gesetzestauglich".

Die BMU-Antwort auf verwunderte diesbezügliche Fragen: "Wir wollen natürlich für sämtliche Geräte die Produktverantwortung der Hersteller. Aber es ist schwierig, quasi in einem Rundumschlag den sehr unterschiedlichen Bereich in den Griff zu bekommen. Deshalb regeln wir zunächst die Produkte, bei denen die Hersteller von sich aus innovationsfreudig sind. Die anderen Bereiche müssen folgen."

Das Statement erklärt die Ungereimtheiten keineswegs und ist wenig aussagekräftig - bedenkt man, daß zum Beispiel die Video- oder die Kleinbildkamerabranche nicht im Ruf steht, innovationsfeindlich zu zu sein. Da drängt sich die Vermutung auf, daß die nachfolgenden Regelungen der anderen Bereiche erst nach entsprechender Umsetzung und langjähriger Erfahrung mit der IT-Geräte-Verordnung kommen werden. Wollte man spitzfindig sein, ließe sich errechnen, daß es nur noch 45 Jahren dauern werde, bis die 1991 vorgelegte Elektronikschrott-Verordnung in weiteren neun Teilschritten (Unterhaltungselektronik, Küchengeräte, Uhren, Geldautomaten etc.) von jeweils fünf Jahren abgearbeitet sein wird. Fünf Jahre hat es gedauert, bis allein die IT-Geräte-Verordnung als Vorlage präsentiert werden konnte.

Soviel Industriefreundlichkeit und Mangel an Innovationsbereitschaft eines Gesetzgebers im Umweltbereich ist nur mit einer grundsätzlichen Haltung zu erklären: "Weg von gesetzlichen Regelungen, hin zu freiwilligen Vereinbarungen"!

Die großen Computerhersteller (siehe Seite 49) betonen allerdings, daß sie eine gesetzliche (Rahmen-) Regelung haben wollen, um die schwarzen Schafe ihrer Branche in den Griff zu kriegen. Offenbar setzen sie auf eine Art freiwilliger Selbstkontrolle der Branche.

Die Lobby der Elektro- und Elektronikindustrie (ZVEI) hatte schon im September 1993 ihr Lösungskonzept für den Elektronikschrott vorgelegt. 1995 und 1996 sind dann weitere Initiativen aus dem ZVEI/VDMA Fachverband Informationstechnik hinzugekommen, zum Beispiel Cycle. Im Gegensatz zum oben erwähnten Fachverband, in dem viele, wenn auch nicht alle Computerfirmen vertreten sind, hat der Fachverband Unterhaltungselektronik eine grundsätzlich ablehnende Haltung zu einer Elektronikschrott-Verordnung eingenommen.

Eine kritische Betrachtung ergibt, daß der ZVEI alle Verbraucher mit wesentlichen Kosten belasten will: Die Kommunen sollen demzufolge auch weiterhin für die Sammlung der Altgeräte zuständig sein das bedeutet, daß letztlich der Bürger für die Sammellogistik zu zahlen hätte. Die Verwertungskosten sollen allerdings die Hersteller beziehungsweise Vertreiber übernehmen. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, daß der Verbraucher zu guter Letzt so oder so alle diese Kosten zu tragen habe. Dabei wird möglicherweise geflissentlich übersehen, daß der Nicht- Computer-Besitzer genauso zur Kasse gebeten wird wie der Besitzer eines PC.

Zur Zeit geht man davon aus, daß die Müllgebühren in den nächsten Jahren nicht steigen werden. Begründung: Es werde zu einer finanziellen Entlastung der Kommunen durch Verwertungs- beziehungsweise Entsorgungsaktivitäten der Hersteller kommen. Dennoch ist absehbar, daß die Sammelkosten steigen, da dieser Bereich personalintensiv ist. Die Verwertungskosten der Hersteller indes könnten sich wegen der leichteren Demontagemöglichkeit und der verbesserten Verwertungstechnik für profitablere Rohstoffe (zum Beispiel Gold, Edelmetalle etc.) verringern.

Bei diesem Konzept ist kaum erkennbar, wie die Produktverantwortung der Hersteller "von der Wiege bis zur Bahre" umgesetzt beziehungsweise wie eine umweltverträglichere Produktgestaltung stärker gefördert und mit den entsprechenden Realisierungschancen gefordert werden kann. Allein auf die Freiwilligkeit der chipverarbeitenden Elektronikindustrie zu setzen, würde - angesichts der zurückliegenden Erfahrungen - zu einem Rückschritt führen, der nicht hinnehmbar ist.

Finanzierungsmodelle sind an folgenden Maßstäben zu messen:

- Vermeidungspotential von Abfall im Elektronikschrottbereich,

- ökologisch orientierte Gesamtproduktverantwortung der Hersteller,

- praktische Handhabung der Sammlung für die Verbraucher und damit zusammenhängend

- eine hohe Erfassungsquote.

Unter den obengenannten Bedingungen ist eine kostenlose Rücknahme über eine Entsorgungsgebühr beim Neukauf die Lösung, die am ehesten diesen Kriterien entspricht.

Angeklickt

Auch wenn die großen Computerbauer schon für gute Beispiele stehen, die gesamte chipverarbeitende Industrie ist keineswegs umweltbewußt. Weder Ministerium noch der BUND und schon gar nicht der Fachverband Unterhaltungselektronik im VDMA/ZVEI ziehen an einem Strang. Ergebnis: Die Elektronikschrott-Verordnung kommt und kommt nicht in die Gänge.

*Thomas Lenius ist Chemie-Referent des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Bonn.