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Street View

Das Internet ist zu schnell für die Politik

13.08.2010
Die Aufregung um Google Street View ebbt nicht ab.

Politiker rufen jetzt nach neuen Gesetzen und prüfen schärfere Regeln. Doch Juristen sind skeptisch. Die Kartendienste von Google werden eifrig genutzt. Millionen orientieren sich täglich mit Hilfe von Google Maps und betrachten die hochauflösenden Satellitenfotos auf Google Earth.

Doch die Vorstellung, dass künftig auch die Fassade des eigenen Häuschens im Internet zu sehen ist, bringt viele auf die Barrikaden. Entsprechend groß ist jetzt die Empörung über den Start von Google Street View in Deutschland. Während die meisten Politiker noch in der Sommerpause sind, wird der Ruf nach einer "Lex Google" lauter, einem Gesetz zum Schutz der Privatsphäre in Datendiensten wie Street View. Juristen sind skeptisch.

"Das Gesetz wird nicht so schnell kommen, wie es die Öffentlichkeit gern hätte", sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Kanzlei Borgelt & Partner, die auf Internet-Fragen spezialisiert ist. "Bei Internet-Diensten gibt es immer zwei Geschwindigkeiten. Der Gesetzgeber kann oft nicht mithalten."

Schon vor der plötzlichen Ankündigung des US-Unternehmens beschloss der Bundesrat im Juli, einen Gesetzentwurf im Bundestag einzubringen. Darin heißt es, die geltenden Rechtsvorschriften seien bei Geodiensten im Internet "nicht ausreichend, um das Recht der Betroffenen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer persönlichen Daten zu entscheiden, wirksam zu schützen".

Der Entwurf für eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sieht unter anderem vor, dass die Bevölkerung rechtzeitig von Aufnahmen für die "georeferenzierte großräumige Erfassung" informiert werden muss. Auch das von Google jetzt nach Gesprächen mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zugestandene Widerspruchsverfahren vor Einführung des Dienstes ist in dem Entwurf verankert.

Bislang gibt es keinen juristischen Anspruch auf Anerkennung eines Widerspruchs durch Google, betont die Düsseldorfer Anwältin Dzepina im dpa-Gespräch. So befand das Landgericht Köln zu Beginn des Jahres in einem Urteil zum Internet-Projekt "Bilderbuch Köln", dass die Aufnahmen von öffentlich zugänglichen Straßenansichten und ihre Veröffentlichung im Internet zulässig sind. "Wenn irgendein Widerspruch nicht angenommen wird, hätte man auch keinen Anspruch darauf, dass das eigene Gebäude unkenntlich gemacht wird", erklärt die Juristin. "Man könnte einen solchen Anspruch nicht vor Gericht durchsetzen."