Das Gegenteil ist auch wahr

01.08.1975

Mit Min.-Dir. Wolfgang Krüger, im Bundespostministerium zuständig für Benutzungsrecht im Fernmeldewesen, sprach Dr. Gerhard Maurer

- Was weiß der Bundespostminister über Leitungsgebühren, über Bytes, Bits und Bauds?

Der Minister hat sicherlich einen Überblick über die genannten Komplexe. Zudem hat er in seinem Hause Fachleute, die ihn präzise in diesen Fragen beraten können.

- Wo liegt das Entscheidungszentrum? Wer macht die Preise für die Leitungen, wer regelt die Bedingungen für die Nutzung des Leitungsnetzes?

Diese Entscheidungen obliegen eindeutig dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen. Sie werden vorbereitet im Bereich der Fernmeldeabteilung in der Unterabteilung, die unter anderem verantwortlich ist für die Fragen der Benutzungsverordnungen, zu denen auch die Gebühren gehören. Diese Unterabteilung leite ich.

- Am 1. Juli 74 trat die Direktrufverordnung in Kraft, die den Hauptanschluß für Direktruf (HfD) schuf. Im Februar 75 gab es dazu Verwaltungsanweisungen des Ministeriums. Ist damit das viel diskutierte Problem HfD für die Post abgeschlossen?

Der Verwaltungsrat der Bundespost hat das Ministerium beauftragt, dem Verwaltungsrat nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht zu erstatten. Dieser Bericht wird nach der Sommerpause behandelt werden. Schon aus diesem Grund ist das Problem nicht erledigt. Im übrigen wollen wir uns im permanenten Gespräch mit den Anwendern bemühen, die Direktrufverordnung, falls das notwendig sein sollte, sich verändernden Erfordernissen anzupassen.

- Sie werden das oberste Aufsichtsgremium für Ihr Haus sicherlich nicht über die Preisse informieren wollen. Dennoch: können Sie einige Zahlen und Fakten über das einjährige Bestehen der Direktrufverordnung heute schon bekanntgeben? Wir waren darüber erstaunt, wie gut der Hauptanschluß für Direktruf als Dienstleistungsangebot angekommen ist. Im ersten halben Jahr bis zum 31. Januar 75 gab es eine Steigerung von damals etwa 1700 vorhandenen Hauptanschlüssen für Direktruf auf über 5000.

- Parallel zur Einführung der Direktrufverordnung am 1. Juli 74 gab es auch eine Erhöhung der Leitungsgebühren. Betroffen waren insbesondere Leitungen bis zu 50 Kilometer Entfernung, bei denen die Gebühren schlichtweg verdoppelt wurden. Das hat zu sehr viel Protest geführt. Der Bundespost wurde vorgeworfen, sie würde die technologische Entwicklung bremsen und in diesem Zusammenhang hieß es auch, aus diesem Grunde sei die Datenfernverarbeitung in der Bundesrepublik im Vergleich zu anderen Industrienationen unterentwickelt. Wie stehen Sie dazu?

Die Deutsche Bundespost fühlt sich mit ihrem Angebot an Dienstleistungen für die Datenverarbeitung keinesfalls als unterentwickeltes Land. Sie hat nach dem Telexdienst den Datexdienst eingeführt. Sie hat die Möglichkeit eröffnet, über das öffentliche Fernsprechnetz Daten zu übertragen. Sie bietet jetzt den Hauptanschluß für Direktruf an. Sie ist in Europa das erste Land, das im Jahre 1976 ein elektronisches gesteuertes Datenvermittlungssystem in Betrieb nehmen wird.

- Nun gibt es aber Studien die ausweisen, daß wir in der Bundesrepublik pro Kopf der Bevölkerung im Vergleich zu anderen Nationen relativ wenige Terminals installiert haben.

Es gibt aber auch die von 20 europäischen Postverwaltungen bestellte Eurodata-Studie aus dem Jahre 1972, die für das Jahr 1985 für die Bundesrepublik praktisch die größte absolute Zahl an Terminals in Europa prognostiziert. Bei einer Überprüfung anhand der Entwicklung in den Jahren 73 und 74 ist testgestellt worden, daß die Prognosen bisher zutreffend sind.

- Wie steht es um die Preisgestaltung für die Leitungen? Es wird ja immer behauptet, daß die Preise der Bundespost im internationalen Vergleich die teuersten in Europa sind.

Ein Vergleich der nationalen Gebühren ist relativ schwierig. Es gibt darüber keine Fortschreibung. Die Eurodata-Studie hat 1973 vergleichend festgestellt, daß die Bundesrepublik Deutschland durchaus im vernünftigen mittleren Bereich liegt. Eine Untersuchung unsererseits aus dem Jahre 1974 hat erbracht, daß allein das Floaten eine scheinbare Preiserhöhung von 15 Prozent für die Bundesrepublik Deutschland verursachte. Beim Vergleich nationaler Gebühren für Übertragungswege muß beachtet werden, daß eine Vielzahl von Parametern - zum Beispiel die sehr unterschiedlichen Übertragungsgeschwindigkeiten - berücksichtigt werden müssen. Ich könnte mir vorstellen, daß man je nach dem Nutzen, den man aus einer solchen vergleichenden Betrachtung ziehen will, einen Vergleich anstellen kann, der je nach Wahl der Parameter sehr positiv oder auch sehr negativ für die Deutsche Bundespost ausgeht.

- Die Verfügbarkeit neuer Hardware führt zunehmend zu mehr Intelligenz vor Ort. Viele Anwender entscheiden sich deshalb für dezentrale Vorverarbeitung und damit einhergehend für Wählleitungen statt festgeschalteter Standleitungen. Dieser Trend könnte das Ausmaß der Datenfernverarbeitung rückläufig machen. Wie sehen Sie diese Entwicklung? Wir sehen daraus, das unsere Teilnehmer kostenbewußt denken und nach optimalen Lösungen suchen. Obwohl uns dabei im Augenblick Gebühren entgehen, tragen wir dieser Entwicklung ja durch die Einführung unseres elektronischen Datenvermittlungssystems Rechnung, mit dem auch höhere Geschwindigkeiten im Wählverkehr zur Verfügung gestellt werden.

- Zur Datenfernübertragung gehören auch die Modems. Da ist die Bundespost zahlreichen Angriffen ausgesetzt gewesen, sie würde Oldtimer zu Höchstpreisen den Anwendern aufzwingen.

Ich kann nur erwidern, daß die Deutsche Bundespost zur Zeit überlegt, wie eine Senkung der Modem-Einkaufspreise über die Gebühren an die Teilnehmer weiterzugeben sind.

- Wann kommt die nächste Senkung der Modem-Gebühren?

Die Modems, die die Deutsche Bundespost als posteigene Modems in Zukunft einsetzen wird, haben natürlich eine bestimmte Entwicklung durchgemacht. Wir haben in der Anfangsphase die von Ihnen als "Oldtimer" bezeichneten Modems natürlich gebraucht, denn wenn man einen Dienst anbietet und testet und die Möglichkeiten, die der Markt fordert, erforschen will, dann muß man zunächst mit Modems arbeiten, die praktisch alles können. Wenn die Entwicklung so weit ist wie jetzt, dann kann man die Modems für die wichtigsten Anwendungsfälle abmagern, die der Markt hauptsächlich fordert. Dies macht sicherlich eine Preisermäßigung seitens der liefernden Industrie möglich, die wir dann entsprechend weitergeben werden. Die Preisentwicklung wird auch begünstigt werden durch die zahlenmäßige Zunahme der benötigten Modems und durch weitere Fortschritte in der Technologie.

- Die derzeitige Staffelung der Leitungsgebühren beim HfD benachteiligt Klein- und Mittelunternehmen, die vorwiegend die teuren Strecken bis zu 50 Kilometer brauchen. Wird sich das ändern ?

Dieser Vorwurf ist uns auch bekannt, obwohl noch keiner den Beweis angetreten hat. Ich darf darauf hinweisen, daß wir mit der weiten Palette unseres Dienstleistungsangebotes sicherlich für Unternehmen jeder Größenordnung ein richtiges Angebot haben. Man kann sich doch entscheiden, ob man im öffentlichen Netz zum Beispiel über die mitbenutzte Fernsprechwählleitung mit einem Rechenzentrum zusammenarbeiten will oder ob man sich einen Hauptanschluß für Direktruf als feste Verbindung schalten lassen will. Man kann sich unterschiedliche Übertragungsgeschwindigkeiten aussuchen, muß dafür aber beachten, daß die Gebührenstruktur keinen linearen Anstieg mit der Geschwindigkeit vorsieht. Daraus folgt, daß die Kosten pro Bit bei sehr hohen Übertragungsgeschwindigkeiten geringer sind als bei kleinen Übertragungsgeschwindigkeiten. Das heißt, bei einer Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Bit/Sek. im Vergleich zu 48 Kilobit/Sek. sind die Gebühren keinesfalls das Tausendfache, sondern allenfalls das Fünfzehn- bis Zwanzigfache.

- Eben das begünstigt doch die große Unternehmung mit dem großen Datenanfall. Zudem muß man doch auch die Dimensionen der Entfernung beachten. Kleinere Unternehmungen wollen Datenfernverarbeitung in der Regel nur mit ihren naheliegenden Außenstellen betreiben. Gerade bei solchen Entfernungen bis zu 50 Kilometern sind sowohl überlassene Stromwege, wie auch die neuen Gebühren für den HfD im Vergleich zu den langen Strecken erheblich teurer.

Solange wir kostendeckende Preise nehmen müssen für die Leistungen, die die Deutsche Bundespost erbringt, werden wir nicht umhin können, für kurze Entfernungen entsprechend den Kosten höhere Preise zu nehmen als für große Entfernungen.

Der Arbeitskreis Datenfernverarbeitung im Verband der Postbenutzer hat vom Bielefelder Rechtswissenschaftler Dr. Emmerich ein Rechtsgutachten zur Direktrufverordnung erstellen lassen, in dem es heißt, daß einige Bestimmungen verfassungswidrig seien - insbesondere der Paragraph, der die Postkunden zwingt, bestimmte Modems ausschließlich bei der Post zu mieten, ferner die Bestimmungen, die den Zusammenschluß interessierter Unternehmen zu gemeinsamer Datenfernverarbeitung verbieten und der Paragraph, der die Teilnehme zwingt, nur solche Anlager zu benutzen, die von der Deutschen Bundespost zugelassen sind. Der Verband hat bereits Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wie reagiert nun die Deutsche Bundespost?

Zunächst einmal ist die Deutsche Bundespost selbstverständlich der Meinung, daß die DirRuf VO rechtmäßig ist; sonst wäre sie nicht in der vorliegenden Form erlassen worden. Weiter kennen wir bisher den Inhalt des Gutachtens nicht im Einzelnen. Wir erfahren nur immer aus der Presse wie auch jetzt aus Ihrer Frage, welche Punkte behandelt sind, ohne die Begründung des Gutachtens zu kennen.

Natürlich läßt sich zu den von Ihnen zitierten Punkten eine Menge sagen, das würde aber dieses Interview sprengen.

Wenn die eingelegte Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht angenommen wird, wird die DBP ohnehin zur Stellungnahme aufgefordert.