Das Copyright ist ein kulturfeindlicher Aberglaube

26.10.1990

Ein Gespenst geht um auf dem Markt: das Gespenst der "Software". Alle staatlichen Mächte der konservativen Welt verbündeten sich, um es juristisch zu heiligen, zu verehren und zu verkünden: die Legislative, die Exekutive und die Jurisdiktion. Ebenso verbündeten sie sich im Mittelalter zur heiligen Verfolgung eines anderen Gespenstes: der "Hexen".

In beiden Fällen ist die erfolgte, befolgte und von der Rechtsprechung angewandte Gesetzgebung ein scharfsinniges System, das auf dem Fundament des Aberglaubens errichtet wurde. Denn beide Gespenster existieren nicht und haben niemals existiert. Niemals existierte oder existiert ein Teufel, der durch Geschlechtsverkehr irgendeine Frau in eine Hexe verwandelt hätte. Wohl aber wurden reale Frauen verfolgt und grausam getötet, die aufgrund wahnsinniger Kriterien für Hexen zu halten waren. Es existiert und existierte keine Ware, die nicht materiell oder energetisch, sondern informationell, kurz: "soft", das heißt kopierbar und kommunizierbar wäre. Wohl aber gibt es eine juristische Verfolgung von Kulturliebhabern, welche aufgrund wahnsinniger Kriterien als Softwarediebe anzusehen sind.

Auf dem Fundament immer neuen Aberglaubens können immer neue leidbringende Gesetze errichtet werden. Es genügt nicht, daß Aufgeklärte stillschweigend den Aberglauben belächeln oder sogar öffentlich verspotten, ohne gegen die an ihn gebundene leidbringende Gesetzgebung anzukämpfen. Eine neue Moral muß den Gespenstern öffentlich die Maske vom Gesicht reißen und die Abschaffung der Gespenstergesetze fordern. Es ist hohe Zeit, den Märchen vom Gespenst der "Software" ein Manifest der Kybernetiker selbst entgegenzustellen.

Das Wesen der Ware ist die Substanz (Materie oder Energie) welche sie enthält und für welche das Theorem gilt, daß sie bei allen Änderungen der Form konstant bleibt - also weder vernichtbar, noch verdoppelbar ist. Die Substanz füllt eine Form, und der Wert der Ware hängt meist und größtenteils von dieser Form ab. Zum Beispiel hat nach einem Unfall ein Automobil üblicherweise seinen Wert fast vollständig verloren, aber es bleibt Ware -zerstört, aber nicht vernichtet, also grundsätzlich weiterhin verkäuflich, obgleich nun zu einem sehr niedrigen Preis. Andererseits kann die bloße, aber vielleicht geniale Idee eines neuen Automobiltyps von höchstem Wert sein, obgleich sie keine Substanz enthält und daher keine Ware ist - sondern als Information kommunizierbar, mitteilbar. Man wird oder bleibt Besitzer einer Ware, wenn man deren Substanz "erhält" (bekommt oder bewahrt).

Nach der unfallbedingten Zerstörung besitzt man noch dasselbe Automobil, wenngleich selbstverständlich nicht mehr das gleiche Automobil. Aufgrund der Massenproduktion existiert umgekehrt fast sicher mindestens ein gleiches Automobil, aber dieses besitzt man nicht, denn es ist nicht dasselbe. Das Eigentum ist an die Substanz geknüpft.

Auch Bücher sind Waren, welche der Verleger verkauft und die Buchhandlungen weiterverkaufen. Es wäre nicht möglich, dasselbe Buch gleichzeitig an zwei Käufer zu verkaufen - der zweite könnte nur das gleiche Buch kaufen, das heißt dasselbe hinsichtlich Form und Inhalt, aber nicht hinsichtlich der Substanz, ohne welche das Buch keine Ware wäre. Der Autor verkaufte nicht "sein" Buch an den Verleger. Vielleicht verkaufte er sein Manuskript, falls er nicht vereinbarte, es nach Drucklegung zurückzuerhalten. Hat er sein Manuskript zurückerhalten, dann verlor er keine Substanz, hat also keinen moralischen Anspruch auf eine finanzielle Gegenleistung für irgendeine weggegebene Ware. Wohl aber leistete er dem Verleger einen Dienst, indem er den Text abfaßte, und für die beim Schreiben verlorene Zeit hat er sehr wohl einen moralischen Anspruch auf einen finanziellen Ersatz.

Diese Überlegungen werden kaum jemanden schockieren. Das Gespenst "Software" erscheint erst, sobald es dem Verleger gelingt, Interessenten für eine zweite, unveränderte Auflage zu finden, oder sobald eine Gruppe das von ihr gekaufte Buch zur Erleichterung seiner Nutzung durch alle Gruppenangehörigen kopiert. Nun fordert der Autor üblicherweise eine zusätzliche "Entschädigung", obwohl er nichts Zusätzliches verlor: weder Substanz noch Zeit. Und der Verleger pocht üblicherweise auf sein "Copyright", obgleich das Kopieren durch andere weder sein Papier noch seine Zeit kostet. In beiden Fällen fehlt also die moralische Basis: Der geltend gemachte Anspruch ist eine Folge des Aberglaubens an die Existenz eines Gespenstes namens "Veräußerbares geistiges (oder ideelles) Eigentum" alias "Software".

Den Abergläubigen ist das Hauptaxiom der Kybernetik nicht bewußt: daß Information weder Materie noch Energie ist also keinerlei Substanz, denn sie ist vernichtbar (nämlich löschbar) und verdoppelbar (nämlich kopierbar, kommunizierbar). Das Kopieren von Informationen ist folglich nicht Diebstahl, sondern erhöhte Sicherung eines Kulturguts. Die kopierte Information bleibt wesentlich unverändert. Das Kopieren ist also grundsätzlich unbemerkbar, die Einhaltung der Gesetze, die das Kopieren verbieten, also unkontrollierbar. Die kopierte Information wird durch keinerlei Spuren des Kopierens befleckt, nichts geht verloren, nichts wird weggenommen. Der Aberglaube nennt dieses Nichts, dieses bloße Gespenst, "Software".

Es ist möglich, substanzhaftes Eigentum zu behalten oder aufzuteilen oder ganz wegzugeben. Geistiges Eigentum kann aber nur entweder zurückgehalten, also geheim gehalten, oder kommuniziert, das heißt mitgeteilt - es kann zwar geäußert, aber nicht veräußert werden. Es wäre ja eine offensichtliche Lüge, wollte ich behaupten, das geistige Eigentum an dem gegenwärtigen Text veräußert, also den Text ab jetzt nicht mehr erdacht und geschrieben zu haben!

Wenigstens in der heutigen wissenschaftlichen Publizistik spielt das Gespenst "geistiges Eigentum" schon keine große Rolle mehr. Üblicherweise zahlt der Verleger dem Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit kein Honorar mehr - nicht für das Gespenst und noch nicht einmal als Entschädigung für die tatsächliche Dienstleistung.

Der wissenschaftliche Autor, der ja durch die Veröffentlichung berühmt werden möchte, zahlt umgekehrt wenigstens teilweise die Dienstleistung und die Materialausgaben des Verlegers.

Andererseits handelt der Verleger mit den Herstellern von Kopiergeräten eine zusätzliche Zahlung aus; denn Kopiergeräte sind ja in größerer Stückzahl Verkäuflich, weil es kopierbare Bücher gibt, und von jedem Buch sind weniger gleiche Exemplare verkäuflich, weil die vorhandenen Kopiergeräte die informationelle Selbstbedienung möglich und üblich machen.

Wegen dieser Realität wird man sich allmählich bewußt, daß die Inhalte von Büchern, also die Texte, aufgrund ihrer informationellen Seinsart zu den Kulturgütern gehören, also zum Gemeineigentum aller Angehörigen der betreffenden Kultur. Information verliert man nicht, gibt sie nicht weg, wie die Substanz (Materie oder Energie) von Waren, noch verbraucht man sie, wie die für eine Dienstleistung benötigte Zeit. Information wird kommuniziert, das heißt mitgeteilt: Der Empfänger wird nicht der neue Eigentümer des substantiellen Guts, sondern ein neuer Teilhaber des informationellen Guts.

Der Schöpfer der Information darf einen Ausgleich für die für seinen Dienst benötigte Zeit beanspruchen, und - wie jeder Ratgeber (also wie jeder andere Informationsgeber) - auf dem Markt im Hinblick auf Angebot und Nachfrage die Höhe frei aushandeln. Insbesondere gebührt ihm Achtung und Ehre seitens aller, die sich für sein Werk interessieren. Dazu gehört, daß niemand am Werk eines anderen ein Plagiat begeht Im Gegenteil ist zu fordern, das seinem Wesen nach unveränderliche geistige Eigentum dadurch zu achten, daß man beim Kopieren eines Werkes Autor und Quelle ehrlich benennt und so zur Vergrößerung ihres Ruhms beiträgt. Ohne etwas zusätzlich zu geben oder zu leisten, möge der Autor das Wachstum seiner Ehre genießen. Aber Ehre ist nicht bezahlbar.

Es ist unwesentlich, ob Information aus Märchen, aus Tatsachen oder aus Verfahren besteht. Auch ist es unwesentlich, ob der physische Träger der Information bedrucktes Papier, belichteter Film, ein elektromagnetisch beeinflußtes Band, eine Diskette oder der Zustand eines beliebigen anderen Speichers ist. Es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen gedruckten Tabellen und Handbuchtexten einerseits und Datenbanken oder Programmen für Rechner andererseits. Alles das ist seinem Wesen nach Information - weder Dienstleistung noch Ware, sondern Kulturgut. Man zahle zwar den physischen Träger von Information (die Diskette, das Videoband, das Papier), denn der ist eine Ware; und man handle auf dem Markt den Preis für die Dienstleistung desjenigen aus, der die Information speziell erzeugen oder suchen oder kopieren soll aber man befreie sich von dem Aberglauben, Information habe die Seinsart einer Ware, das heißt, es gehöre zu ihrem Wesen, Substanz zu enthalten.

Der Begriff "softe (das heißt informationelle) Ware" ist ein Widerspruch in sich selbst, denn Information ist nicht Substanz; folglich existiert keine "softe Ware". "Soft" (das heißt Programmpakete oder Datenbanken) ist keine Ware, folglich von einem einzelnen weder besitzbar noch stehlbar. (Es empfiehlt sich, im Deutschen statt "Software" den einwandfreien und kürzeren Neologismus "Soft" zu benutzen, um den Widerspruch zu beseitigen.)

Der Aberglaube an die Existenz des Gespenstes "softe Ware" scheint für die Kultur, in der es respektiert wird, einen Vorteil zu bringen. Es profitiert ja eine ganze Industrie von ihren sogenannten "Autorenrechten" und deren gesetzlichem Schutz. Wer würde noch in kompliziertes Soft investieren, wenn der erste Käufer es kopieren und zum halben Preis weiterverkaufen könnte, fragt man sich. Die Antwort ist einfach: Das geschieht ja heimlich und unkontrollierbar schon jetzt, und trotzdem fährt jeder, der das betreffende Fach beIlerrscht, fort, Soft zu erzeugen. Er erhöht lediglich den Preis - und das möge er künftig offiziell tun, damit der Käufer ebenso offiziell seine Kopien weiterverkaufen kann Das unüberwachbar üblich Gewordene, also das heute Normale, werde zur Norm!

Sobald die Softkosten nur noch aus (1) dem Preis für ihre (erzeugende oder kopierende) Bereitstellung und (2) dem geringen Preis für die informationstragende Ware (das heißt für die leere Diskette, das leere Band, das leere Papier etc. ) bestehen, aber nicht mehr aus (3) einem Preis für "Autorenrechte" an einer fiktiven informationellen "Ware" und folglich auch nicht mehr aus (4) den vielfältigen Kosten, die anfallen, um einen begangenen fiktiven "Diebstahl" zu verbergen, um diesen trotzdem zu entdecken und um darüber Prozesse zu führen - dann werden die Kosten stürzen, die ja alle Beteiligten zusammen (also letztendlich die ganze Kulturgemeinschaft) für das Soft ausgeben müssen. Stürzen werden dabei nicht zuletzt auch die Ausgaben der Softerzeuger, die ja auf das Soft von Dritten aufbauen. Das Kopieren - das Geltendmachen des Wesens der Information - nützt auf diese Weise allen.

Das Kopieren von Information ist nicht Diebstahl, sondern Sicherheitserhöhung eines Kulturguts. Wo die kommunikationshemmenden Schranken, die juristisch auf dem Fundament des Aberglaubens aufgebaut wurden, fallen, dort wird die Wahrung wertvoller Information sicherer und ihre Ausbreitung in der gemeinsamen Kultur beschleunigt. Kommunisten und Sozialisten mögen das Gemeineigentum an allen Waren oder zumindest an den Produktionsmitteln fordern. Ich unterstützte diese Forderung nicht. Aber Aufgabe von uns allen ist es, zu verkünden, daß uns die kommunizierbare Kultur gemeinsam gehört: Im Zeitalter der Kybernetik ist es zeitgemäß, den Informationskommunismus auszurufen. Eine Kultur, in welcher Informationskommunismus herrscht, in welcher also freie Kommunikation nicht durch kostenträchtige Tarnungen und Enttarnungen vor dem Auge des Gesetzes belastet und belästigt wird, eine solche kybernetisch aufgeklärte Kultur wird unvermeidbar jene Kulturen überflügeln, welche die interne Kommunikation durch Respektierung des Gespenstes "Software erschweren.