Kolumne

Danke, Telekom! Kolumne

02.06.2008

Eigentlich müsste man der Deutschen Telekom angesichts des aktuellen Bespitzelungsskandals ein lautes "Danke!" zurufen. Besser hätte man dem Bundesverfassungsgericht nicht demonstrieren können, wie die seit Jahresbeginn eingeführte Vorratsdatenspeicherung an den Grundfesten unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates rüttelt. Mit dem Gesetz wurden die Telcos bekanntlich verpflichtet, alle elektronischen Kommunikationsvorgänge ohne jeden Anfangsverdacht sechs Monate lang für Ermittlungsbehörden vorzuhalten - eine Vorgabe, die vermutlich gegen das Grundgesetz verstößt. Bereits im Frühjahr hatten die obersten Bundesrichter im Zuge einer einstweiligen Verfügung die staatliche Sammelwut eingedämmt, im für den Herbst anberaumten Hauptverfahren könnten sie das Gesetz endgültig kippen. Das bleibt zu hoffen, denn die Vorstellung, was mit den Datenbergen über das Kommunikationsverhalten der letzten sechs Monaten alles getrieben werden könnte, lässt wohl jeden Bürger erschauern. Sicher, der eine oder andere wird jetzt argumentieren, dass es im vitalen Interesse eines Unternehmens liegt, undichte Stellen zu entdecken, um seine Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Korrekt, das ist unbestritten. Aber bei der Telekom wurde gegen die elementaren Grundrechte der Freiheit der Berichterstattung (Art. 5 GG) sowie des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG) verstoßen, die die Väter unserer Verfassung auch als Lehre aus der Diktatur des Dritten Reiches garantiert haben.

An der Schwelle zu einem neuen Kommunikationszeitalter, in dem der Informationsaustausch unter dem Schlagwort Unified Communication in einer All-IP-Welt stattfindet, sollten CIOs, Datenschutzbeauftragte und Betriebsräte den Telekom-Skandal als warnendes Beispiel begreifen und eine Lehre daraus ziehen beziehungsweise fragen: Wie sehen die Governance-Regeln im eigenen Unternehmen dazu aus? Wie ist der Umgang mit gewonnenen Daten geregelt? Gerade in einer All-IP-Welt wird es dank Sniffer und anderer Monitoring-Tools immer einfacher, ausgefeilte Kommunikationsprofile mit Präsenzinformationen zu erstellen. Im Vergleich zu diesen Daten sind Aufzeichnungen über Einzelverbindungsnachweise klassischer TK-Anlagen eher eine Einschlaflektüre. Was für den einen Administrator noch ein Instrument zur Sicherung der Anwendungs-Performance ist, kann in den falschen Händen zu Missbrauch und Gesetzesbruch führen.

Zum Schluss sei noch eine Bemerkung erlaubt: Es ist schon ein starkes Stück, dass ausgerechnet Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble das Telekom-Management zur Nachhilfe in Sachen Datenschutz nach Berlin einbestellt. Seit Jahren versucht Schäuble, den Ermittlungsbehörden in Sachen Schnüffelei mehr Freiheiten zu verschaffen. Erinnert sei etwa an die Forderung nach Online-Durchsuchungen (Bundestrojaner) oder den Versuch, Lkw-Mautdaten für Ermittlungen heranziehen zu dürfen.