Aus bisher 24 RZ werden neun "Regionalrechenzentren"

Daimlere: Weichen für Start des Systemhauses sind gestellt

27.10.1989

STUTTGART (CW) - In einem internen Papier ist der Daimler-Benz-Vorstand bemüht, das vieldiskutierte Thema "Systemhaus-Gründung" in ruhigere Bahnen zu lenken und gleichzeitig der Kritik der betroffenen DV-Mitarbeiter sowie der örtlichen Betriebsräte entgegenzuwirken (siehe COMPUTERWOCHE Nr. 42 vom 13. Oktober 1989: "Pläne für Systemhaus bei Daimler kritisiert").

In den "Informationen für die Mitarbeiter im Daimler-Benz-Konzern" vom Oktober erläutert die Abteilung Personalkonzeptionen und -information der Stuttgarter - mit Hinweis auf die am 5. Oktober zwischen Konzernleitung und Konzernbetriebsrat geschlossene Betriebsvereinbarung - unter der Überschrift "Interessenausgleich/Sozialplan für die Gründung des Systemhauses" den Stand der Dinge; noch unberücksichtigt ist dabei die bevorstehende Übernahme von MBB und die Eingliederung der dort vorhandenen Rechenzentren. In dem Papier, das der COMPUTERWOCHE vorliegt, heißt es unter anderem:

1. Gründung des Systemhauses

Die Aufgaben der Basissystementwicklung und die damit beschäftigten Mitarbeiter der Daimler-Benz AG sowie der Mitarbeiter der IV-Stabsbereiche der Daimler-Benz AG gehen zum 1.1. 1990 in das Systemhaus über.

Zum 1. 1. 1990 gehen sieben Rechenzentren als künftige Regionalrechenzentren zum Systemhaus über (vergleiche Übersicht). Über den Zeitpunkt des Überganges an die künftigen Regionalrechenzentren Sindelfingen und Gaggenau wird gesondert entschieden.

Die Aufgaben der bisherigen Rechenzentren werden wie folgt konzentriert:

Die künftigen Regionalrechenzentren gehen mit allen Mitarbeitern in das Systemhaus über. Ausgenommen ist der lokale Service; gegebenenfalls kann aber auch dieser aufgrund standortspezifischer Vereinbarungen übernommen werden.

Die zugeordneten Rechenzentren werden nach einem noch festzulegenden Zeitplan aufgelöst.

Zur Deckung der zusätzlichen Aufnahmekapazität in den Regionalrechenzentren erhalten vorrangig Mitarbeiter der zu schließenden Rechenzentren Übernahmeangebote.

4. Personalaupassungsmaßnahmen

Die örtlichen Betriebsräte werden rechtzeitig darüber informiert, welche Mitarbeiter nicht mehr in den Rechenzentren beschäftigt werden können.

Betriebsbedingte Kündigungen werden im Zusammenhang mit der Gründung des Systemhauses vermieden. Dabei wird allerdings vorausgesetzt, daß der Mitarbeiter einen ihm angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz auch annimmt und eine gegebenenfalls erforderliche, ihm angebotene Qualifizierungsmaßnahme wahrnimmt...". *