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Copyright-Sieg für Scientology

10.06.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wer auf seinen Internet-Seiten auf eine externe Site mit Inhalten verweist, die das Urheberrecht von Dritten verletzen, macht sich allein durch den Hyperlink ebenfalls strafbar - zumindest in den Niederlanden. Ein entsprechendes Urteil fällte ein Gericht in Den Haag auf Antrag der Church of Scientology, die in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt ist. Die Sekte hatte gegen mehrere Privatpersonen geklagt, die per Hyperlink auf Originaldokumente des Scientology-Gründers und ehemaligen Science-Fiction-Autors L. Ron Hubbard verwiesen. Auch die Betreiber der Site mit den Hubbard-Quellen wurden dazu verdonnert, die Dokumente vom Netz zu nehmen. Die Entscheidung könnte nach Ansicht von Beobachtern weitreichende Folgen haben, wenn sie als Präzedenzfall für ähnlich gelagerte Fälle herangezogen wird.