Copy-Schutz fuer DB-Dienstleister

25.06.1995

BRUESSEL (CW) - Nach einer Verlautbarung der EU-Kommission haben sich die europaeischen Minister auf Prinzipien zum Copyright von Datenbanken geeinigt. Die Direktive werde, nachdem sie vom Ministerrat verabschiedet und vom Parlament gebilligt wurde, Ende 1997 europaweit in Kraft treten.

Die Richtlinien sehen einen Urheberschutz fuer Online- sowie Offline-Datenbanken vor, die den Tatbestand einer Neuheit oder Innovation erfuellen. Das Copyright gilt auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Autors. Nach Auskunft des Brancheninformationsdienstes "vwd" sind auch Datenbanken mit faktischen Daten wie Kurse und Preise von den Finanzmaerkten eingeschlossen.

Zudem sollen die Rechte der Anbieter von Datenbankbestaenden und - diensten gewahrt werden, indem es Dritten verboten wird, den Inhalt oder entsprechende Auszuege zu kopieren und weiterzureichen. Dieser Aspekt koennte etwa Adressverlage oder Anbieter von Telefonverzeichnissen fuer 15 Jahre schuetzen.

Bei signifikanten Arbeiten an einem Werk kann diese Schutzfrist auch verlaengert werden. Ausserdem kuendigte die Kommission ein sogenanntes Gruenbuch zu Autorenrechten und vergleichbaren Anspruechen in der Informationsgesellschaft an, berichtet vwd.