Web

Computeranwalt im größten Piraterieskandal festgenommen

17.09.2004
Vier professionelle Raubkopierer von Filmen und Software sind jetzt der Polizei ins Netz gegangen. Einer von ihnen ist Anwalt bei einer bekannten Münchner Kanzlei für Computer- und Markenrecht.

Ausgerechnet der Rechtsanwalt einer Kanzlei, die insbesondere für Urheberrechtsverfahren im Computerbereich bekannt geworden ist, wurde jetzt als Mitglied einer Viererbande festgenommen. Dem kriminellen Team wird vorgeworfen, seit Juni 2003 rund 45.000 Kunden über das Internet mit illegalen Kopien von Kinofilmen, mit Raubkopien von Computerspielen sowie mit pornografischem Videomaterial versorgt zu haben. Insgesamt soll das Quartett in dieser Zeit rund eine Million Euro eingenommen haben. Die Verhaftung des Münchner Anwalts Bernhard Syndikus von der Münchner Anwaltskanzlei von Gravenreuth & Syndikus und seiner drei aus Thüringen stammenden Komplizen wird schon jetzt als einer der weltweit größten Schläge gegen kommerzielle Raubkopierer gewertet.

Sowohl der Berliner "Tagesspiegel" als auch verschiedene Fernsehsender hatten die Staatsanwaltschaft aus Mühlhausen in Thüringen zitiert, der festgenommene Rechtsanwalt Bernhard Syndikus sei für Rechtliches, die Buchhaltung und die Finanzen der vier zuständig gewesen. Drahtzieher seien - schreibt "heise online" - der 20-jährige Daniel R. sowie sein 30-jähriger Bruder Thomas R. Die "Süddeutsche Zeitung" zitiert den Kanzleiinhaber Günter Freiherr von Gravenreuth mit der Aussage, der Vorwurf der Geldwäsche in Millionenhöhe bereits in der Kanzlei habe entkräftet werden können. Mit der Verteidigung von Syndikus wurde der Anwalt Thomas Pfister beauftragt. Dieser sagte der Münchner Zeitung, die gegen Syndikus erhobenen Vorwürfe "treffen nicht zu". Der Inhaftierte werde dies nachweisen. Pfister geht davon aus, dass der Haftbefehl schon in Kürze zumindest außer Vollzug gesetzt werde.

Die Kanzlei hatte sich in der Vergangenheit einen Namen als "Abmahnverein" gemacht und war im Auftrag der Industrie selbst gegen den illegalen Tausch von Computerspielen und andere Urheberrechtsverletzungen vorgegangen. Hierbei hat sich der Jurist offensichtlich die Kenntnisse besorgt, um mit der jetzt offenbar gewordenen "hohen kriminellen Energie" und dem "hoch professionellen, konspirativen Vorgehen" den kriminellen Coup in Szene zu setzen. In diesem Sinn äußerte sich Bernd Kulbe. Er ist Chefermittler der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die GVU war an der polizeilichen Aktion vom gestrigen Tag beteiligt, in deren Zusammenhang Wohnungen in drei Bundesländern durchsucht wurden.

Das Quartett hatte auf der kostenpflichtigen Internetseite www.ftpwelt.com Filme angeboten, die teilweise in Deutschland noch nicht an den Kinostart gegangen waren. Für ein so genanntes Mitglieds-Abo erhielten Kunden ein Passwort und konnten sich so auf der Internetseite einloggen. Für rund 15 Euro erstanden Kunden zwischen zwei bis drei Filme. Abgerechnet wurde nach Volumen. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, konnte man sich auf diese Weise etwa Microsoft-Office-Pakete für zehn Euro herunterladen. Der monatliche Umsatz der Homepage soll am Schluss zwischen 120.000 und 140.000 Euro betragen haben. Der Schaden für die Industrie wiederum liege im zweistelligen Millionenbereich.

Die Internetseite gehörte offiziell einer Briefkastenfirma, die auf den Jungferninseln registriert war. Der Münchner Anwalt habe zudem geplant, Aufträge an Rechenzentren zu vergeben, um das Rechnernetzwerk auszubauen. Die Server, von denen die Filme und Spiele herunter geladen werden konnten, standen offenbar im europäischen und amerikanischen Ausland. Gezahlt wurde entweder mit Kreditkarte, per Überweisung oder über eine 0190-Nummer.

Dem Quartett kam schließlich ein Hacker auf die Spur, der in deren Computersystem eindrang und sich dort monatelang Zugriff auf die wesentlichen Daten wie Abrechnungen, Kundendaten und zu Angaben der benutzten Rechenzentren verschaffte.

Bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hieß es gegenüber Computerwoche.de, dass prinzipiell gegen jeden der Kunden von www.ftpwelt.com Klage erhoben werden könnte. Jeder habe sich darüber im Klaren sein müssen, dass mit den Downloads ein strafbarer Tatbestand gegeben sei, weil diese Filme, Softwareprogramme und Audiotitel ohne Einwilligung der Rechteinhaber angeboten wurden. Es würden sich bereits viele Kunden bei der Staatsanwaltschaft melden und fragen, wie sie sich verhalten sollen. Das mögliche Strafmaß im Falle von Klageerhebungen würde sich nach dem Umfang der insgesamt getätigten Downloads richten und danach, wie lange ein Kunde sich in den vergangenen Monaten schon auf der inkriminierten Homepage aufgehalten habe.

Mittlerweile wurde bekannt, dass das Bundesjustizministerium eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes vorschlagen will. Danach soll künftig jeder, der beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, mit bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe belegt werden können. Die Gesetzesänderung solle klarmachen, dass illegal im Internet gezogene Kopien strafbar sind. Bislang gibt es zu diesem Tatbestand keine eindeutige rechtliche Regelung.

Für Bagatellfälle sehe man allerdings einen Strafausschlussgrund vor, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Wer also etwa einzelne Songs aus illegalen Tauschbörsen herunterlädt, soll auch in Zukunft straflos bleiben. Voraussetzung: Die Download-Aktion darf sich nur im geringen Umfang bewegen und ausschließlich zu privaten Zwecken geschehen. Allerdings muss auch bei solch einem Minidelikt mit Schadensersatzansprüchen gerechnet werden.

Dem Vernehmen nach soll die Gesetzesmodifizierung voraussichtlich Mitte 2005 in Kraft treten. (jm)