DV und Recht

Computer: Verkäufer haftet für Absturz

22.05.1998

KÖLN (jlp

) - Mit der Erklärung im Handbuch und in der Preisliste, der Hauptspeicher eines Laptops könne mit einer RAM-Card um 8 MB erweitert werden, sichert der Verkäufer zumindest stillschweigend zu, daß sich das Gerät erweitern läßt und nach der Erweiterung auch ordnungsgemäß läuft. Funktioniert der Computer unter diesen Bedingungen nicht und stürzt das Programm ständig ab, haftet hierfür der Verkäufer, weil dem Gerät eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Oberlandesgericht Köln Az.: 19 U 174/96