Computer und Recht/Arbeitgeber bestimmt Arbeitsplatz

11.10.1996

KASSEL (jlp) - Eine langjährige Übung, wonach ein Teil der Arbeitszeit außerhalb des Dienstgebäudes abgeleistet wird, hindert den Arbeitgeber nicht daran, die Beschäftigten anzuweisen, in Zukunft die gesamte Arbeitszeit im Dienstgebäude abzuleisten. Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 802/9.