Schweizer Behörden erwarten sich Unterstützung von Alis:

Computer soll Arbeitslose verwalten

05.08.1983

BERN (sg) - Die Zeiten der Vollbeschäftigung gehören auch in der Schweiz der Vergangenheit an. Ende Juni 1983 verzeichnete man 25 109 Arbeitslose, das entspricht einer Quote von 0,8 Prozent. Da diese Zahl doppelt so hoch wie vor Jahresfrist ist, wird nun ein gesamtschweizerisches Konzept zur computerisierten Verwaltung der Arbeitslosen realisiert.

Dieses Konzept das unter der Projektbezeichnung Alis (Arbeitsloseninformationssystem) von einem Projektteam des Biga (Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) entwickelt wurde, umfaßt die computerunterstütze, zentrale Erfassung der Arbeitslosen gemäß dem Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (Avig). Das System wird ab 1984/85 diejenigen Versicherten aufnehmen, die bei einer anerkannten Arbeitlosenkasse einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung einreichen beziehungsweise sich nach Inkrafttreten des neuen Arbeitslosenversicherungsgesetzes bei einem Arbeitsamt ab 1. 1. 1984 oder später als arbeitslos gemeldet haben.

Es ist vorgesehen, andere Leistungsarten wie Kurzarbeit und Schlechtwetterentschädigung, zu einem späteren Zeitpunkt in das EDV-System Alis mit einzubeziehen.

Alis soll allein von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung, das heißt, vom Biga, Abteilung Arbeitslosenversicherung, als Systembenutzer betrieben werden und in erster Linie der Leistungskontrolle, unter anderem als Hilfsmittel zur Verhinderung von ungerechtfertigten Bezügen, sowie zu statistischen Zwecken dienen. Im Alis werden darüber hinaus Schnittstellen vorgesehen, um zum bereits im Versuchsbetrieb stehenden Avam (Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) kompatibel zu sein.

Konzept und Zielsetzung

Das eigentliche Konzept wurde von Mitarbeitern des Biga sowie Sachverständigen des Elektronischen Rechenzentrums der Bundesverwaltung ausgearbeitet. Mitbeteiligt waren Vertreter von Arbeitslosenkassen, des Arbeitsamtes und ein Vertreter des Bundesamtes für Organisation.

Sowohl die generellen Zielsetzungen für Alis, die Statistik als auch die Hauptziele Anmeldung, Anspruchserklärung, Auszahlung, Abmeldung, Arbeitslosenversicherungsstatistik und Diverses sind von der Voranalyse übernommen worden und haben weiterhin ihre Gültigkeit. Im Bereich der Avam/-Alis-Schnittstelle sind die Ziele auf ein praktikables Minimum reduziert worden. Es sollen nur bestimmte Fälle zur näheren Abklärung, beispielsweise ob die Kontrollpflicht tatsächlich erfüllt wurde, an das zuständige Arbeitsamt verwiesen werden.

Dadurch will man vor allem die Aktualität und die Aussagekraft des Systems verbessern, um Arbeitslosenfälle, die in Wirklichkeit nicht mehr existieren, rechtzeitig aus dem System entfernen zu können. Es sollen aber auch sofort jene Fälle gemeldet werden, in denen der Arbeitslose seinen Höchstanspruch in der Versicherung erreicht hat, damit rechtzeitig die erforderlichen und möglichen Maßnahmen zugunsten des Versicherten ergriffen werden können.

Die im Konzeptbericht für Alis festgehaltenen Aufgaben können wie das Biga hierzu feststellt, unmöglich mit dem vorhandenen Personal bewältigt werden. Durch Aufwandschätzungen ist der Personalbedarf für die einzelnen vom Alis betroffenen Abteilungen des Biga ermittelt worden. Damit nicht bereits vor Abschluß der Realisierungsphasen Präjudizien geschaffen werden, hat das Projektteam den voraussichtlichen Personalbedarf bei den angenommenen Häufigkeiten, nämlich durchschnittlich 85 500 Arbeitslose in einem Jahr, teilweise drastisch minimiert. Gleichwohl sind erhebliche für den Betrieb des Alis erforderliche, zusätzliche Personaleinheiten freizustellen.

Alis verlangt an einmaligen Investitionen einen Betrag von rund zwei Millionen Franken. Davon entfallen auf Hard- und Software sowie Hilfsmittel rund 564 000 und auf die Systementwicklung 1 428 000 Franken. Der größte Teil davon sind Personalkosten, nämlich 1388 000 Franken, die dem Bund aber ohnehin anfallen würden. Die ausgabenwirksamen Kosten zu Lasten des Bundes betragen etwa 562 000 Franken und zu Lasten des ALV-Fonds etwa 81 000 Franken.

Die jährlichen Betriebskosten von Alis werden sich voraussichtlich auf insgesamt 1 145 000 Franken belaufen.

Nutzenerwartungen höher als Betriebskosten

Allein die quantifizierbaren Nutzenerwartungen in der Größenordnung von rund 1,6 Millionen Franken übersteigen jedoch die zu erwartenden jährlichen Betriebskosten um nahezu 500 000 Franken. Der Nutzen ergibt sich größtenteils aus den Verwaltungskosteneinsparungen im Bereich der AHV-Beitragsabrechnung und IK-Meldungen. Die entsprechenden Verwaltungskosten, die bei einer manuellen Verarbeitung anstelle der automatischen über das Alis anfallen würden wären auf der AHV- wie auf der ALV-Seite insgesamt auf über eine Million Franken zu veranschlagen.