Computer Hacking - ein krimineller Sport?

24.06.1988

Wolfgang Schau Geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer der Comtes, Gesellschaft für Computertechnik und Systeme mbH, Bremen

Jeder Hacker, der sich unbefugt Zugang zu einem Rechner verschafft, begeht nach Meinung des Autors bereits eine kriminelle Handlung. Mit dieser These möchte der Autor eine kontroverse Position zu der derzeitigen Meinung und Berichterstattung über "erfolgreiches Eindringen von Hakkern in fremde Computersysteme" darstellen.

In der vergangenen Zeit häufen sich die Meldungen über die Erfolge von Hackern und Computer-Clubs, die in die Computersysteme von Firmen bis hin zu den Computern des Pentagon eingedrungen sind. Dabei fallt auf, wie positiv solche "Erfolgsmeldungen" dargestellt werden.

Lasse ich das Haus, in dem ich wohne, unverschlossen und jemand geht unbefugt hinein, so begeht er bereits eine strafbare Handlung: den einfachen Hausfriedensbruch.

Habe ich meinen Eingang verschlossen, und jemand verschafft sich Zugang, mit einem Dietrich oder indem er das Schloß knackt, dann ist das bereits der Tatbestand schweren Hausfriedensbruchs.

Benutzt er dann auch noch widerrechtlich im Haus befindliche Geräte, erfüllt er

möglicherweise zusätzlich den Tatbestand des leichten Diebstahls. Entwendet er Wertsachen aus meinem Schrank, so macht er sich des schweren Diebstahls schuldig.

Werden dabei auch noch Sachen beschädigt, so hat er sich neben der Anklage wegen Hausfriedensbruchs und Diebstahls auch noch wegen des Tatbestandes der Sachbeschädigung

zu verantworten.

Die Datenleitung über ein öffentliches Netz zu einem Computer ist wie eine öffentliche Straße zu einem Grundstück und es ist niemandem verboten, diese bis hin zur Grundstücksgrenze zu benutzen. Doch berechtigt diese öffentliche Straße auch dazu, in das Haus einzudringen und in allen Räumen herumzustöbern? Doch wohl nicht.

Ich bin empört, ja geradezu erschreckt, über das öffentliche Rechtsempfinden in bezug auf Computer Hacking - nicht zuletzt verursacht durch die einseitige Art und Weise der Berichterstattung.

Ach, was sind das doch für böse Computerleute, die es nicht verstanden haben, auch die dreimillionste Kombination des Schlüssels (Schlüssel = Password) zu bedenken und wie dankbar muß die Bevölkerung doch diesen Hackern sein?

Hat nicht jeder schon mal einen Bericht gelesen, in dem die Computer-Clubs dafür gelobt wurden, daß sie in unseren Computersystemen Schwachstellen aufdecken und welchen wertvollen Dienst sie damit der Öffentlichkeit erweisen. Mir schaudert es bei dem Gedanken, daß es bald Einbrecherclubs geben wird, die versuchen, in fremde Hauser einzudringen und ihre Methoden dann auch noch in den Medien veröffentlichen. Es ist wohl kaum anzunehmen, daß irgend jemand die Tat eines Einbrechers als Aufklärungsarbeit an der Bevölkerung positiv bewertet. Solche, dem allgemeinen Rechtsempfinden zuwiderlaufende Darstellungen sind allenfalls in als anarchistisch bezeichneten Druckschriften zu finden.

Weil es in unserer Welt immer Leute gibt, die nach anderer Leute Hab und Gut trachten, haben wir es tagtäglich mit Einbrechern und anderen Straftätern zu tun. Wenngleich unsere Gesellschaft die Flut von Schreckensmeldungen schon fast apathisch über sich ergehen läßt, so wehre ich mich vehement dagegen, eine Flut von "Erfolgsmeldungen" über kriminelle Handlungen der Hacker vom unbefugten Eindringen in Computersysteme über die unrechtmäßige Manipulation, Sabotage von Daten, bis hin zum Einsatz von Killerviren in Computerprogrammen über mich ergehen zu lassen.

Seit Erfindung des Computers gibt es "Computerkriminalität" . Hierbei handelt es sich um, auch für den Laien, faßbare kriminelle Strafsachbestände wie Manipulation zur persönliche Bereicherung, Betrug, Urkundenfälschung, Spionage, Sabotage etc. Unsere Gerichte können auch mit der gebotenen Weise damit umgehen, sofern die Delikte überhaupt aufgedeckt werden. Doch wie verhält es sich mit dem "Einbruch" in fremde Computersysteme. Mit dem Begriff "Hausfriedensbruch" und "Einbruch" meine ich selbstverständlich nur das unbefugte Eindringen.

Ich kann mir sehr gut die Ohnmacht eines Gerichtes vorstellen, vor dem ein Hacker steht, dessen Tat in der öffentlichen Meinung geradezu wie ein Sieg über die bösen Computer gefeiert wird. Sicherlich denken wir Computerleute über immer bessere und auch ausgeklügelter Sicherungsmaßnahmen nach, wie auch jede Bank sich permanent damit beschäftigt, ihren Tresor noch sicherer zu machen. Einen entscheidenden Beitrag konnte meiner Meinung nach auch die Presse zur Korrektur dieses Mißstandes beitragen, in dem über den einen oder anderen Bericht über diese zweifelhaften Erfolge solcher Hakker und Computer-Clubs noch einmal nachgedacht wird und diese ins rechte Licht gerückt werden.

Anstatt auf das Echo des beinahe schon verhallten Rufes nach neuen Gesetzen zu warten, erlaube ich mir einen Vergleich: Jeder Einbrecher (Hakker), der sich unbefugt Zugang über eine öffentliche Straße (Datennetz) zu einem privaten Haus (Computer) verschafft, begeht eine kriminelle Handlung.

Hacker-Ethik: Zugriff auf Computer unbegrenzt und vollständig

"Die Chance, die in sinnvoller Nutzung von Informationstechnik liegt, wird verschenkt - zugunsten der Festigung überkommener Wertvorstellungen. Der Ansatz der Hacker ist

ein anderer und wurzelt in der "Hacker-Ethik", die als Idealbild eines gemeinsamen, offenen und ungehinderten Hineinwachsens in die künftige Informationsgesellschaft verstanden wird. Die Kernsätze dieser Hacker-Ethik sind: "Zugriff auf Computer und alles, was Dir zeigen kann, wie diese Welt funktioniert, soll unbegrenzt und vollständig sein." - " Alle Information soll frei und unbeschränkt sein."

"Die Gefahr für Datennetze und Daten liegt nicht im Tun von Hackern. Sie liegt im menschlichen Tun und Unterlassen auf seiten derer, die diese Daten verwalten oder die technischen Voraussetzungen zum Verarbeiten der Daten schafften.". . .

Zitiert aus COMPUTERWOCHE Nr. 20 vom 13. Mai 1988, Seite 7, Thema der Woche: Reinhard Schrutzky, Vorstandsmitglied des Chaos Computer Clubs (CCC), Hamburg.

Durchaus positiv

Der Autor beschäftigt sich seit acht Jahren mit Datenübertragungstechniken in X.25/Datex-P- und SNA-Netzen. Er steht den Computer-Clubs durchaus positiv" gegenüber, deshalb sei auch der Datex-P-Anschluß der Firma Comtes an einen Testcomputer angeschlossen, dessen Tür offen steht. Dort kann sich jeder einwählen und eine Nachricht hinterlassen, ohne sich des Hausfriedensbruchs schuldig zumachen.