Gutachten läßt Provider hoffen
Compuserve rechnet mit der Einstellung des Verfahrens
Sieber, der das deutsche und europäische Computerstrafrecht maßgeblich mitentwickelt hat, kommt in seiner Studie, die komplett in den Ausgaben 9 und 10 der "Juristenzeitung" veröffentlicht wird, zu folgenden Ergebnissen:
Service-Provider sind nach geltendem Strafrecht grundsätzlich für Daten dritter Personen und somit auch für die von diesen ins Internet gestellten Inhalte nicht verantwortlich. Spezielle Gesetze wie das über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) und das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) sind nicht auf das Internet übertrag- und anwendbar.
Service-Provider unterliegen wie die Telekom keiner gesetzlichen Kontrollpflicht hinsichtlich des Inhalts der von ihnen transportierten Daten.
Selbst wenn eine solche Kontrollpflicht bestünde, wäre sie aus technischen Gründen nicht in wirksamer Weise zu erfüllen.
Compuserve rechnet aufgrund dieser Aussagen mit einer baldigen Einstellung des gegen Verantwortliche des Unternehmens laufenden Ermitlungsverfahrens, so die Pressesprecherin des Online-Dienstes, Marielle Bureick.
