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Compaq-Mitarbeiter unterliegt vor Landesarbeitsgericht

07.12.2005
Im Streit um Lohnerhöhungen für ehemalige Compaq-Mitarbeiter, die inzwischen bei Hewlett-Packard arbeiten, hat am Dienstag das Landesarbeitsgericht in Stuttgart eine Entscheidung in zweiter Instanz getroffen.

Wie die Stuttgarter IG Metall, die Compaq-Mitarbeiter vertritt, berichtete, dürfe die deutsche HP (Böblingen) frühere Compaq-Mitarbeiter von generellen monatlichen Gehaltserhöhungen ausgrenzen. Die IG Metall wartet jetzt die Urteilsbegründung ab und will dann entscheiden, ob sie vor das Bundesarbeitsgericht nach Erfurt zieht. Vieles deute darauf hin, sagte ein Sprecher. Das Stuttgarter Gericht habe die Revision zugelassen.

20 ehemalige Compaq-Beschäftigte, die seit Februar vergangenen Jahres keine generelle Gehaltserhöhung mehr bekommen hatten, möchten ihre Ansprüche vor Gericht erstreiten. Ihre Klagen stünden stellvertretend für 400 ehemalige Compaq-Mitarbeiter, die seit der Fusion mit HP im Jahr 2002 keinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hätten, heißt es in Medienberichten. HP hatte unter anderem damit argumentiert, dass die Compaq-Mitarbeiter drei Stunden weniger pro Woche arbeiteten als ihre HP-Kollegen. (dpa/tc)