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Colorado: Kennzeichnungspflicht für Spam

21.02.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Regierung des US-Bundesstaats Colorado hat ein Gesetz verabschiedet, das die eindeutige Kennzeichnung von Werbe-E-Mails durch ein dem Betreff vorangestelltes "ADV:" (für advertisement) vorschreibt. Elektronische Briefe von Politikern sowie gemeinnützigen Organisationen - in beiden Fällen oft Spendenaufrufe - sind ebenfalls betroffen. Bei Verstoß gegen die Regelung können sowohl individuelle Empfänger einer Spam-Mail als auch ISPs (Internet-Service-Provider), deren Server für den Massenversand benutzt wurde, den Absender auf Zahlung von zehn Dollar pro Botschaft verklagen. Die Initiatoren des Gesetzes gehen allerdings nicht davon aus, dass dadurch die E-Mail-Werbflut eingedämmt wird. "Immerhin haben unsere Bürger die Möglichkeit, ´Müll´ eindeutig zu identifizieren oder auszufiltern", erklärte der Abgeordnete Shawn Mitchell.