Überflüssige Verfahren zur Exportgenehmigung

Cocom behindert den Handel mit ehemaligen RGW-Ländern

10.07.1992

MÜNCHEN (CW) - Die schon von Zahlungsschwierigkeiten ihrer östlichen Kunden geplagten DV-Anbieter kritisieren eine Behinderung des Handels durch den Westen: das von 14 westlichen Industrienationen zu Zeiten des Kalten Krieges gebildete Cocom.

Dessen Liste der exportgenehmigungspflichtigen Waren ist mittlerweile zwar gekürzt, verlangt aber weiterhin in wenig brisanten Fällen ein zeitraubendes Prozedere.

So kritisierte Dilip Chandra, Chef der IBM Eastern Europe aus Wien, auf einer Konferenz in Prag es als "eine schreiende Schande", daß das Cocom für "erbärmlich simple Applikationen" eine Genehmigung zum Export in einstige RGW-Staaten erforderlich mache.

Zwar werde die Genehmigung erteilt, aber die Geschäfte würden durch ein überflüssiges Verfahren behindert. So habe der Export einer Applikation für eine Bank in Ungarn erst genehmigt werden müssen, obwohl eine Filiale derselben Bank im Westen dieselbe Software bereits anwende.

"Es wäre zwar übertrieben zu sagen, daß die Cocom-Regeln die Entwicklung (in den einstigen sozialistischen Staaten) blockieren, aber sie verursachen Verzögerungen.

Auch ohne einseitige, grundlose Behinderungen durch die westlichen Regierungen ist die Logistik in diesem Teil der Welt schon schwierig genug", wird der Chef von IBM Eastern Europe vom britischen Branchendienst "Computergram" zitiert.