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CLT-Ufa und Kirch legen Widerspruch gegen Premiere-Entschiedung ein

03.11.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - CLT-Ufa hat beim Berliner Kammergericht Beschwerde gegen den Beschluß des Bundeskartellamts im Fall des Pay-TV-Senders Premiere eingelegt. Dem Medienunternehmen wie auch der Kirch-Gruppe war untersagt worden, ihre Anteile auf 50 Prozent zu erhöhen. Auch die Kirch-Gruppe will Widerspruch gegen den Beschluß einreichen. Derzeit gehören CLT-Ufa unmittelbar 37,5 Prozent und Kirch 25 Prozent der Premiere-Anteile. Der französische Sender Canal Plus will sich von seinen 37,5 Prozent trennen.