Verhandlungssache Cloud Computing

Cloud-Verträge - da geht noch was!

18.10.2011
Von 
Karin Quack arbeitet als freie Autorin und Editorial Consultant vor allem zu IT-strategischen und Innovations-Themen. Zuvor war sie viele Jahre lang in leitender redaktioneller Position bei der COMPUTERWOCHE tätig.

Business, Datenschutz und Haftung

5. Business Continuity und Disaster Recovery

Diese Punkte werden in Cloud-Verträgen viel zu selten angesprochen. Einige Anbieter von Infrastructure as a Service (IaaS) übernehmen nicht einmal Verantwortung für das Back-up der Kundendaten. Wenn der Kunde das Backup schon selbst erledigt oder an jemand anderen ausgelagert hat, sollte er zumindest verlangen, dass der Cloud-Anbieter ein passendes API für den Datenaustausch zur Verfügung stellt.

6. Datenschutz und Privatsphäre

Der Vertrag sollte explizit festhalten, dass der Cloud-Provider keine persönlichen Daten mit jemand anderem austauscht. Das wird selbstverständlich etwas komplizierter, wenn er Daten mit einem Third-Party-Anbieter, beispielsweise einem Infrastruktur-Provider teilt, wie es für viele SaaS-Lösungen typisch ist. Auf jeden Fall aber muss der Provider verpflichtet werden, nur das zu tun, was der Kunde beziehungsweise dessen Datenverantwortlicher ihm explizit aufträgt.

7. Aussetzung der Dienstleistung

Einige Cloud-Verträge sehen vor, dass der Service einseitig ausgesetzt werden kann, wenn der Kunde mehr als 30 Tage lang mit seiner Zahlung im Rückstand ist. Das schließt im Normalfall auch strittige Zahlungen ein. Damit macht sich der Kunde definitiv erpressbar. Deshalb ist es sinnvoll, solche Fälle im Vertrag auszunehmen.

8. Kündigungsfrist des Servicevertrags

Die in vielen Verträgen festgehaltene Praxis einer 30-tägigen Kündigungsfrist ist aus Kundensicht ungünstig, weil die Reaktionszeit knapp ist. Der Auftraggeber sollte besser auf sechs Monaten bestehen - ausgenommen der Fall, dass der Vertrag tatsächlich gebrochen wurde.

9. Haftung des Anbieters

Die meisten Verträge beschränken die Haftung des Anbieters auf den Gegenwert des Serviceentgelts für zwölf Monate - es sei denn, es liegt eine Rechtsverletzung hinsichtlich des Missbrauchs geistigen Eigentums vor. Laut Gartner ist dem Kunden aber zu empfehlen, eine höhere Haftungssumme auszuhandeln - zumal die Anbieter ja in der Regel eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die dafür aufkommt.