Was Experten raten

Cloud-Daten sicher löschen

01.01.2014
Von 
Dr. Klaus Manhart hat an der LMU München Logik/Wissenschaftstheorie studiert. Seit 1999 ist er freier Fachautor für IT und Wissenschaft und seit 2005 Lehrbeauftragter an der Uni München für Computersimulation. Schwerpunkte im Bereich IT-Journalismus sind Internet, Business-Computing, Linux und Mobilanwendungen.
Daten in der Public Cloud nach Vertragsende unwiederbringlich zu löschen ist keine große Sache, könnte man meinen. Doch der Teufel steckt im Detail. Die virtualisierten Storage-Technologien machen es genau genommen unmöglich, Daten physikalisch und damit wirklich sicher zu überschreiben. Dennoch lassen sich Vorkehrungen treffen, damit es nicht zum Worst Case kommt.

Sensible Unternehmensdaten, die nach einem Cloud-Anbieterwechsel noch beim Provider verbleiben, sind für Unternehmen der Horror. So sollte es zumindest sein, denn geschäftskritische und personenbezogene Daten haben nach Vertragsende auf Speichermedien, die nicht mehr der Kontrolle des Dateneigentümers unterliegen, nichts mehr zu suchen. Das verbieten allein schon der Datenschutz, Compliance-Regeln und die Sorge um das Wohl und Renommee des ehemaligen Klienten. Eine Offenlegung nicht mehr kontrollierbarer Kunden- oder Mitarbeiterdaten kann für jedes Unternehmen existenzbedrohende Folgen haben.

Für solche Schreckensszenarien haben viele Nutzer von Public-Cloud-Angeboten allerdings kaum ein Gespür. "Nur die wenigsten Kunden verlangen nach Vertragsende explizit eine Löschung ihrer Daten", weiß Ertan Özdil, Geschäftsführer des Marburger Cloud-Dienstleisters Weclapp. Nach seinem Eindruck fordern vor allem sicherheitssensible Unternehmen, die in irgendeiner Form mit dem Thema Datensicherheit zu tun haben, die explizite Datenlöschung.

Der normale Kunde aber lege darauf keinen gesteigerten Wert. Dieser laxe Umgang mit der Datensicherheit findet sich selbst in größeren Betrieben. "In großen Unternehmen legen Fachabteilungen ihre Daten oft in der Cloud ab", sagt Özdil und ergänzt: "Wenn sie kündigen, wollen sie sich nicht mehr damit befassen und löschen selbst oder gar nicht."

Ein möglicher Grund für den sorglosen Umgang mit den eigenen Daten kann darin liegen, dass es keine explizite rechtliche Regelung zum Löschen der Cloud-Daten gibt. Doch das ist nicht ganz richtig. Denn juristisch gilt auch für Cloud-Services der im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankerte Grundsatz der Datensparsamkeit. "Das ist eine Verpflichtung im BDSG, die jedermann betrifft, der Daten verarbeitet", klärt Michael Rath, Fachanwalt für IT-Recht in Köln, auf. "Wenn die Daten nicht mehr benötigt werden, müssen sie gelöscht werden."

Datenlöschung vertraglich absichern

Aber wie gewährleistet man die vollständige und sichere Datenlöschung? Daten bei einem Wechsel des Public-Cloud-Providers zu löschen ist auf den ersten Blick keine große Sache. Da der Kunde Zugriff auf seine Daten hat, kann er diese problemlos ändern und somit auch löschen. Berechtigte Mitarbeiter können jederzeit in den Stammdaten alle Kunden selektieren und aus der Datenbank entfernen. Doch das wäre eine sehr blauäugige Sicht auf das Problem. Der Grund: Die Kundendaten graben sich tief in die Datenbanken und Sicherungssysteme des Providers ein, auf die der Nutzer keinen direkten Zugriff hat.

Der Cloud-Kunde kommt deshalb nicht umhin, die Löschung der Daten dem Provider zu übertragen. Deshalb sollte er die saubere Löschung auch vertraglich absichern. "In der Regel schließen Unternehmen mit dem Provider einen Auftragsdaten-Verarbeitungsvertrag (ADV), der meist Teil des Kundenvertrags und der Service-Level-Agreements (SLAs) ist", erklärt Rath. Sofern der Provider nicht von sich aus eine Regelung zur Löschung der Daten vorsieht, sei es sinnvoll, so der Jurist, sie in die ADV-Regelungen für die Vertragsbeendigung aufzunehmen.

Zwingend notwendig ist der Abschluss solcher Verträge nicht. Aber Experten vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationsverarbeitung (BSI) und vom Verband der deutschen Cloud-Industrie, Eurocloud, raten dringend dazu. "Die Exit-Bedingungen müssen klar ausformuliert sein", empfiehlt Bernd Becker, Vorstandsvorsitzender von EuroCloud: "Wir machen uns dafür stark, dass die Datenlöschung ebenso wie die Frage, wie der Kunde an seine Daten kommt, als grundsätzlicher Bestandteil der Service-Levels in die Cloud-Verträge aufgenommen wird."