Amazon, Google und Microsoft

Cloud Computing von der juristischen Seite

12.10.2009
Von Thomas  Söbbing

Beziehungen innerhalb der Clouds

Das Recht unterscheidet zwischen Kunde-Anbieter-Beziehungen und solchen in der Cloud.
Das Recht unterscheidet zwischen Kunde-Anbieter-Beziehungen und solchen in der Cloud.
Foto: Fotolia/Frank-Peter Funke

Die Rechtslage innerhalb der Clouds ist selbstverständlich davon geprägt, wie sich ein einzelner Anbieter innerhalb eines Clouds aufstellt und wie unterschiedliche Anbieter miteinander agieren. Bedient sich ein einzelner Cloud-IT-Anbieter weltweit verstreuter Server-Farmen, so dürften hierfür wohl nur interne Vereinbarungen notwendig sein. Eine bedeutende Rolle spielt hierbei der Datenschutz. Generell muss auch ein weltweit agierender Anbieter die hierzulande gültigen Qualitäts- und Sicherheitsstandards (Datensicherung, Desaster Recovery etc.) einhalten.

Nutzt ein Cloud-IT-Anbieter hingegen Ressourcen, die ihm andere Unternehmen zur Verfügung stellen, so hat er dafür zu sorgen, dass er in "Back-to-back-Agreements" mit seinen Subunternehmern die notwendigen Qualitäts- und Sicherheitsstandards vereinbart. Vom Kunden wird sich der Anbieter das Recht einräumen lassen, dass er seine IT-Services auch aus dem Ausland oder von einem anderen Cloud-IT-Anbieter beziehen darf.