Amazon, Google und Microsoft

Cloud Computing von der juristischen Seite

12.10.2009
Von Thomas  Söbbing

Unterschiedliche Arten von Services

c) Bereitstellung von Web- oder Filespace

Web- oder Filespace zur Verfügung zu stellen ist in der IT-Branche nichts Neues. Diese Dienstleistung wird meist mit dem Begriff Hosting bezeichnet. Beim Web-Hosting sind die Daten auf den Host des Providers gespeichert. In der Regel wird dieses Verhältnis nicht etwa wie ein Mietvertrag nach Paragraf 535 BGB behandelt, sondern wie ein Werkvertrag nach Paragraf 631 BGB. Der Hosting-Provider schuldet dem Kunden, dafür zu sorgen, dass dessen Website gespeichert wird und im Internet aufgerufen werden kann. Für den Kunden ist vor allem wichtig, dass die Inhalte dauernd abrufbar sind. Wie der Hosting-Provider oder Cloud-IT-Anbieter diese Leistung erbringt, ist ihm gleichgültig. Ihm geht es also nicht primär um das Überlassen von Speicherplatz, sondern um den Erfolg der Aufrufbarkeit, für den das Einspeichern nur die technische Voraussetzung ist. Hierzu werden in der juristischen Praxis allerdings auch abweichende Meinungen vertreten. Deshalb sollte sich der Kunde beim Hosting nicht auf die gesetzlichen Regelungen verlassen, sondern einen individuellen Vertrag gestalten.

d) Application Service Providing

Beim ASP oder SaaS (Software as a Service) stellt der Anbieter einem Kunden die temporäre Nutzung von Applikationen zur Verfügung. In Deutschland hat sich das höchste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), bereits hierzu geäußert. Es hat entschieden, dass auf ASP-Verträge grundsätzlich die Vorschriften des Mietrechts Anwendung finden. Aber selbst beim Rückgriff auf mietrechtliche Regelungen aus den BGB-Paragrafen 535 und folgende bedarf es doch einer genaueren vertraglichen Gestaltung, insbesondere hinsichtlich der Service Levels.

e) Hosting von Datenbanken

Die vertragstypologische Einordnung von Hosting-Verträgen für Datenbanken richtet sich nach der geschuldeten Leistung. Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob der Provider Filespace zur Verfügung stellt (Datenbank-Hosting) oder aber eine Applikation, beispielsweise eine Oracle-Datenbank, zur zeitlich begrenzten Nutzung anbietet.