Bei kündbaren Leasingverträgen ist Vorsicht geboten:

"Clevere Typen" sind meist unklug

04.06.1982

Leasingnehmer bevorzugen zunehmend Verträge, die sie vor Ablauf der Grundmietzeit kündigen können. Um dieser Forderung des Marktes entgegenzukommen, hat die Computer-Leasingbranche unterschiedliche Vertragsmodelle entwickelt. Doch unter die normalen Typen, die sich an den Leasingerlassen ausrichten, mischen sich zunehmend die "besonders cleveren", bei denen der Leasingnehmer ein erhöhtes Risiko eingeht.

Bei den normalen Verträgen handelt es sich üblicherweise um solche mit unbegrenzter Laufzeit und mit einer Kündigungsoption. Wenn diese in Anspruch genommen wird, muß der Kunde eine Abstandszahlung leisten. Diese Zahlung wird wiederum um einen Teil des Verwertungserlöses der Anlage vermindert.

Bei den "besonders cleveren" Verträgen unterschreibt der Kunde dagegen gleich zwei Verträge. Davon wandert einer zur Bank, die den Leasinggegenstand über die gesamte langfristige Laufzeit refinanzieren wird. Der zweite unabhängige Teil ist dem Finanzierungsinstitut indes nicht bekannt. Er enthält die vorzeitige Kündigungsoption. Bei Kenntnis dieser Option würde die Bank nicht die gesamte Vertragslaufzeit refinanzieren.

Kunde bleibt sitzen

Verschwindet nun der Leasing-Anbieter vom Markt, weil er zum Beispiel die Summe der Verpflichtungen aus gekündigten Verträgen nicht mehr bezahlen kann, sitzt der Kunde auf einem unkündbaren langfristigen Vertrag mit der refinanzierenden Bank. Die Folge: Er muß seinen Computer behalten und auch zahlen. Die "besonders clevere" Zusatzvereinbarung ist dann nicht mehr auffindbar oder ruht im Headquarter außerhalb Deutschlands.

Ein Leasingnehmer kann sich nun gegen derartige Risiken schützen, indem erfolgende Punkte berücksichtigt:

- Sämtliche Ergänzungen zu Verträgen, auch wenn sie als solche fettgedruckt bezeichnet sind, müssen vor der Unterschrift des ersten Vertragsteils aufgelistet werden.

- Der Leasingnehmer sollte sich die refinanzierende Bank des Anbieters vor Unterschrift benennen lassen.

- Das gesamte Vertragswerk sollte - bei Offenlegung der Zession durch die Bank - dieser in Kopie zur Kenntnis gegeben werden.

- Der Vertrag sollte bei einer deutschen Großbank im Inland refinanziert werden.

Nur unter Berücksichtigung dieser Punkte kann sich der Leasingnehmer auf einen ruhigen, ungestörten Vertragsverlauf verlassen und sicher sein, daß er einer guten und gedeihlichen Partnerschaft die Unterschrift gibt.

Ein weiterer wesentlicher Punkt bei der Vertragsgestaltung besteht in der Wahl der Vertragslaufzeit. Wenn die unkündbare Vertragslaufzeit, die zur Refinanzierung an die Bank abgetreten wird, 90 Prozent der AfA-Zeit, also 54 Monate, übersteigt, muß der Leasingnehmer das Wirtschaftsgut aktivieren. Dies hat zur Konsequenz, daß der Leasingnehmer seinerseits aktiviert und bei der nächsten Prüfung durch das Finanzamt außerdem eine nachträgliche Aktivierung erwirkt wird, mit der Folge, daß die Leasingrate in Zins- und Tilgungsteil aufgeteilt werden muß.

Da der Zinsteil Dauerschulden darstellt, wird er bei der Ermittlung des Gewerbeertrages diesem zugerechnet. Dies kann ganz erhebliche Nachzahlungen in Form von Gewerbeertrags- und Gewerbekapitalsteuern bewirken, die unter Umständen den angewiesenen Bilanzgewinn erheblich übersteigen. Nur wenn der Leasingvertrag im refinanzierten unkündbaren Teil die 90 Prozent der AfA-Zeit nicht übersteigt und in den sonstigen Punkten dem Leasingerlaß entspricht, umgeht der Leasingnehmer das Risiko der Reaktivierung und der Steuernachzahlungen.

Die Frage nach der refinanzierenden Bank des Anbieters ist von entscheidender Bedeutung, weil die Finanzverwaltung nur 50 Prozent der Leasingrate als Betriebsausgaben anerkennt, wenn der Leasinggeber oder das refinanzierte Institut seine Betriebsstätte im Inland hat. Die sogenannten günstigen Refinanzierungen in Ländern mit niedrigem Zinsniveau (Schweiz) sind daher bei näherer Betrachtung und nach Prüfung durch die Finanzverwaltung kein Vorteil sondern ein erheblicher finanzieller Nachteil für das Unternehmen.

Walter Karstens ist Geschäftsführer der Enex Computer Leasing GmbH, München.