CIO haftet für Fehler des Outsourcers

11.10.2006
Von Matthias Hinze und Antonio Paul Vezzari

Passieren solche Fehler im Unternehmen selbst, so werden sie sofort sichtbar - jedenfalls wenn sie so gravierend sind wie in diesem Fall. Doch wie lange hätte es gedauert, bis eine derartige - beim ersten Hinsehen geringfügige - Fehlbuchung bei einem externen Dienstleister auffällt, dessen Mitarbeiter mit der Materie des Kunden wenig oder gar nicht vertraut sind?

Es gibt nur eine Konsequenz

Keine noch so ausgefeilte Storage-Lösung und kein gespiegeltes System bieten irgendwelchen Schutz vor tage- oder gar monatelangen Fehlbuchungen, die aus einem Programmierfehler entstehen können. Und der Projektumfang sagt selten etwas darüber aus, wie kritisch ein Prozess ist und welche Folgen ein Fehler nach sich ziehen würde. Selbst kleine Anpassungen im SAP-System können zum Daten-GAU führen.

Best Practice

  • Ein angemessenes Risiko-Management gehört heute zu den Standards jeder Geschäftsführung.

  • Steht ein Outsourcing an, gewinnt es an Bedeutung - vor allem dann, wenn die Daten Dritter mit ausgelagert werden.

  • Das Kundenunternehmen sollte dem Dienstleister per Vertrag Kontrollmaßnahmen vorschreiben.

  • Diese sollte es vorher im Zuge einer Risikoanalyse selbst definiert haben.

  • Welche Maßnahmen angemessen sind, ist in jedem Fall auch eine Frage der Effizienz.

  • Risikobewertung ist Sache des auslagernden Unternehmens.

  • Sie sollte sich in Euro messen lassen.

  • An die Schnittstellen zwischen IT und Fachbereichen gehören Experten, die mit Know-how in Sachen IT-Risiko-Management und mit Fachwissen ausgestattet sind.

  • Alltägliche Vorsorgemaßnahmen und Notfallpläne sind unumgänglich.

  • Diese dürfen nicht in den Schubladen vergammeln, sondern müssen geprobt werden.

  • Der Kunde hat das Recht und die Pflicht, von seinem Outsourcer Notfallpläne und Übungen zu verlangen sowie diese zu prüfen.

  • Bei kritischen Prozessen gilt mindestens das Vier-Augenprinzip.

  • Plausibilität und Integrität von bilanzwirksamen Daten in standardisierten Abläufen sind sicherzustellen.

  • Jede noch so kleine Änderung an betriebswichtigen Systemen muss sorgfältig getestet werden.

  • Nur so kann der Verantwortliche im Ernstfall nachweisen, dass er den Risiken organisatorisch und technisch so weit wie möglich vorgebeugt hat.