Sind seine Prozessoren Allgemeingut?

Chip-Krösus Intel könnte angeklagt werden

12.06.1998

Analog zur Kartellrechtsklage gegen die Gates-Company soll auch im Fall Intel untersucht werden, ob das Unternehmen versucht, seine erdrückend dominante Stellung im PC-Prozessormarkt dazu zu nutzen, auch andere Geschäftsfelder wie Chipsets, Grafikbausteine und Systemplatinen zu dominieren. Allerdings könnte in einem Verfahren gegen Intel auch zur Sprache kommen, ob Firmen mit einer dominanten Marktstellung gezwungen sind, Informationen zu ihren Produkten an andere Hersteller und auch an Wettbewerber weiterzugeben.

Verschiedene Hersteller wie die Intergraph Corp. oder die S3 Inc. argumentieren, Intel habe ihnen wichtige Informationen über Prozessortechnologien vorenthalten. Aus diesem Grund hätten die Unternehmen keine Produkte entwickeln können, zumindest sei die Herstellung erheblich verzögert worden.

Diese Argumentation zielt auf einen für die DV-Industrie immer wichtigeren Aspekt, der Frage nämlich, ob bestimmte Technologien von so grundlegender Bedeutung sind, daß deren Nutzung auch für andere Industrien von existenzieller Wichtigkeit sind. Im US-amerikanischen Rechtssystem werden solche Technologien und Firmen, die die Rechte an solchen Entwicklungen halten, als "essential facility" bezeichnet. Unternehmen, die solch eine essential facility besitzen, sind verpflichtet, diese mit anderen Unternehmen zu teilen. Im Falle des vor Gericht anhängigen Verfahrens von Intergraph gegen Intel hatte Bundesrichter Edwin Nelson beim Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen Intel argumentiert, Intel beziehungsweise deren Prozessoren seien eine essential facility. Intel sei verpflichtet, technische Informationen zu den CPUs an Intergraph weiterzugeben.