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Chinesischer Hacker zum Tode verurteilt

07.12.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein chinesisches Berufungsgericht in Yangzhou hat auch in zweiter Instanz das im vergangenen Jahr verhängte Todesurteil gegen den Hacker Hao Jingwen bestätigt. Hao war gemeinsam mit seinem Bruder Hao Jinglong in das Netz der Industrie- und Handelsbank eingedrungen und hatte knapp 90 000 Dollar auf Konten verschoben, die beide unter falschen Namen eingerichtet hatten. Die Todesstrafe Jinglongs wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil er gegen seinen Bruder ausgesagt hatte.