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Chef von Ebay Indien wegen Pornographieverstoß verhaftet

20.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am vergangenen Freitag verhaftete die indische Polizei den Vorstandsvorsitzenden des Versteigerungsportals Baazee.com, Avnish Bajaj. Ihm wird vorgeworfen, er habe gegen Indiens Information Technology Act verstoßen. Unter Sektion 67 verbietet dieser den Verkauf und Vertrieb von pornographischem Material. Baazee war im August 2004 von Ebay gekauft worden und gehört zur Baazee.com India Pvt. Ltd.

Ein mittlerweile festgenommener Student des Indian Institute of Technology in Kharagpur hatte auf Baazee Video-CDs pornographischen Inhalts verkauft. Ursprünglich hatte sich ein Paar beim Geschlechtsverkehr via Kamerahandy filmen lassen. Per MMS-Datei wurde das Video dann verbreitet und später auf CDs gebrannt und bei Baazee verkauft.

Bajaj, der mit der indischen Polizei kooperierte und der ferner das Angebot nach Bekanntwerden von der Portal-Seite nehmen ließ, wurde nichtsdestotrotz verhaftet. Ein Kautionsangebot wurde abgelehnt.

Mittlerweile ist die US-amerikanische Botschaft auf die Angelegenheit aufmerksam geworden. Sie werde den Vorgang genau geprüfen. Ebay-Sprecher Henry Gomez sagte, die Verhaftung sei "in Anbetracht der weitgehenden Kooperation von Bajaj absolut unnötig".

Die Ereignisse erinnern an einen Rechtsstreit, der in Deutschland 1998 für großes Aufsehen sorgte. Seinerzeit war Felix Somm, Geschäftsführer bei der Firma Compuserve Information Services GmbH, nach einer mehrtägigen Verhandlung vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden (Geschäftsnummer: 8340 Ds 465 Js 173158/95).

Somm war - wie das Juristendeutsch formulierte - "der Verbreitung pornographischer Schriften in dreizehn rechtlich zusammentreffenden Fällen, begangen in Mittäterschaft, sachlich zusammentreffend mit einem fahrlässigen Verstoß gegen das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen" für schuldig befunden worden. Erst ein höherinstanzliches Gericht verwarf das Urteil 1999 rechtskräftig. Die Europäische Union (EU) hob 2001 die Rechtmäßigkeit von Urteilen auf, denen zufolge auch die unwissentliche Verbreitung von illegalem Material über das Internet strafbar ist.

Im Jahr 2000 ordnete ein französisches Gericht an, dass Yahoo Nazi-Memorabilia aus dem Netz nehmen müsse. Ein Jahr später verbot Ebay den Verkauf ähnlichen Materials von Nazis, dem Ku-Klux-Klan und von anderen indizierten Gruppierung von seinen Seiten. (jm)