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CeBIT: Aussteller kupferten bei Konkurrenz ab - Gericht eingeschaltet

18.03.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einige Aussteller auf der Computermesse CeBIT in Hannover haben bei Konkurrenten abgekupfert. Neun derartige Rechtsverstöße registrierte das Landgericht Braunschweig in diesem Jahr und erließ einstweilige Verfügungen. Einem Anbieter habe das Gericht untersagt, einen MP3-Player auszustellen, der dem "iPod shuffle" des Herstellers Apple auffällig ähnelte, sagte Richter Jochen Meyer, der Vorsitzende der zuständigen Zivilkammer. Zur Messe hatte das Gericht einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Auch das Logo der Computermesse wurde missbraucht: Eine englische Firma hatte Rechnungen mit dem CeBIT-Schriftzug an verschiedene Unternehmen geschickt und von manchen sogar Geld erhalten.

Ein Nachspiel hatten einige Rechtsstreitigkeiten aus dem vergangenen Jahr. Sechs Unternehmen, die damals einstweilige Verfügungen gegen ausländische Konkurrenten erwirkt hatten, nutzten deren Rückkehr auf die CeBIT, um die Gerichtskosten zurückzubekommen. (dpa/tc)