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CD-Kopierschutz: SunnComm zieht Klage wegen "Shift"-Trick zurück

13.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - SunnComm will den Princeton-Studenten John Halderman nun doch nicht vor Gericht bringen. Ende letzter Woche hatte der Kopierschutz-Hersteller mit einer Urheberrechtsklage gedroht, weil Halderman eine Anleitung veröffentlicht hatte, nach der sich die gemeinsam mit der Bertelsmann Music Group (BMG) entwickelte Kopierschutztechnik "MediaMax CD3" aushebeln lässt (Computerwoche online berichtete).

Offenbar gab Angst vor negativer Publicity den Ausschlag, von der Klage abzusehen. Während SunnComm-Geschäftsführer Peter Jacobs am Freitag noch von einer Kampagne gegen sein Unternehmen sprach, räumte er nun ein, die Situation falsch eingeschätzt zu haben. Außerdem äußerte er die Befürchtung, ein Prozess könne sich über lange Zeit hinziehen und mit einem Urteil enden, das dem Gegenstand der Klage nicht gerecht werde.

Halderman äußerte sich erleichtert über die Entscheidung von SunnComm. Allerdings habe er keinen Zweifel daran, dass seine Veröffentlichung nicht gegen das US-Urheberrecht DMCA (Digital Millennium Copyright Act) verstoße.

Nachdem der Princeton-Student den Trick zum Umgehen des Kopierschutzes veröffentlicht hatte, ist der Aktienkurs von SunnComm eingebrochen. Insgesamt sank der Wert des Unternehmens um zehn Millionen Dollar. Jacobs machte dafür die Berichterstattung verantwortlich, die SunnComms Kopierschutztechnik ins Lächerliche gezogen habe, nachdem Haldermans Trick bekannt wurde. Jacobs zeigte sich zuversichtlich, dass bis Jahresende drei große Music-Labels MediaMax CD3 einsetzen werden. (lex)