Web

CD-Kopierschutz: "Shift"-Tasten-Trick hat juristische Folgen

10.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Kopierschutzspezialist SunnComm hat angekündigt, den Princeton-Studenten John Halderman zu verklagen. Halderman hatte Anfang der Woche auf seiner Website beschrieben, wie sich die Kopierschutztechnik "MediaMax CD3" des Herstellers mittels Drücken der "Shift"-Taste aushebeln lässt (Computerwoche online berichtete). Die Technik wurde erstmals von der Bertelsmann Media Group (BMG) auf einem Ende September erschienenen Album des Soul-Sängers Anthony Hamilton verwendet.

Laut Geschäftsführer Peter Jacobs erwägt SunnComm sowohl einen strafrechtlichen Prozess als auch eine Schadensersatzklage vor einem Zivilgericht. Der Student habe die Reputation des Unternehmens geschädigt. Außerdem habe er Urheberrechtsgesetze gebrochen, indem er Mittel zum Umgehen einer Kopierschutztechnik zur Verfügung gestellt habe.

Dabei bezieht sich Jacobs auf Regelungen des amerikanischen DMCA (Digital Millennium Copyright Act), der wie das neue in Deutschland gültige Urheberrecht die Verbreitung von Tools und Informationen verbietet, die dazu geeignet sind, wirksame Kopierschutzmaßnahmen auszuhebeln. US-Rechtsexperten zufolge stehen die Karten für Halderman im Fall einer Prozesseröffnung schlecht. Mit der gleichen Begründung, die Jacobs anführt, hat bereits die Vertretung der US-Filmindustrie Motion Picture Association of America (MPAA) einen Prozess gegen den Internet-Aktivisten Eric Corley wegen Veröffentlichung des DVD-Crack-Programms "DeCSS" gewonnen.

Halderman gibt sich bislang gelassen. Er wird von der US-Bürgerrechtsbewegung EFF unterstützt und von Edward Felton, Jura-Professor an der Princeton University, vertreten. "Wenn bereits das Drücken der Shift-Taste eine Verletzung von Urheberrechten darstellt, gehören die Gesetze geändert", sagte Halderman. (lex)