"Die gefühlte Haftungslage hat sich verschlechtert"

BYOD - rechtlich äußerst riskant

08.05.2013
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.

Datenverluste - vertuschen oder nicht?

CW: Datenverlust ist ein gutes Stichwort. Die Zahl der publik gewordenen Fälle - besonders bei großen US-Unternehmen - ist doch erheblich gestiegen. Was muss ein Unternehmen tun, wenn es einen Datenverlust erleidet?

REINERS: Eine gesetzliche Vorgabe für solch einen Fall findet sich in § 42a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz, Anm. d. Red.), der vorschreibt, Abflüsse bestimmter personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörden melden zu müssen. Was das weitere Vorgehen danach angeht, empfehle ich folgendes: Wenn ein Unternehmen damit rechnen kann, dass Daten abhandenkommen, benötigt es in erster Linie eine gute und vorausschauende Krisenkommunikation und dazu professionelle PR-Berater. Es muss sich mit dem Krisenfall befassen, bevor er eintritt. Wie für andere Notfälle auch, braucht es ein Handbuch, das die Fragen, die im Eventualfall auftauchen könnten, beantwortet. Wichtig ist die offensive Kommunikation gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen.

Statements wie "Es ist etwas passiert - wir wissen zwar noch nicht, warum, aber es ist passiert" sind allemal besser als gar keine Statements. Es kommt auf die richtige Wortfindung an, warum etwas geschehen ist - schon allein wegen der Betroffenen. Reden Sie nicht um den heißen Brei herum, wenn Sie die Ursache kennen. Suchen Sie wie im Fall des § 42a BDSG sofort die Kommunikation mit der zuständigen Datenaufsichtsbehörde und machen die vorgeschriebene Meldung.

Wichtig: Teilen Sie Ihr Bemühen, den Fall aufzuklären, unmissverständlich mit. Wer sich an dieses Vorgehen hält, findet Verständnis und kommt schnell wieder aus der Schusslinie. Wer stattdessen versucht, den Datenabfluss zu verschweigen, wird bestraft und bleibt ewig in der öffentlichen Diskussion - das hat die Vergangenheit gezeigt. Die Herausforderung ist, aus einem unangenehmen Vorfall einen positiven Nutzen zu ziehen. Wer sagt: "Ja, uns ist etwas passiert, aber wir kümmern uns", wirkt souverän. Wer stattdessen unsicher kommuniziert a la "Ich weiß nicht, ob etwas passiert ist", bleibt in der Diskussion.

CW: Wird trotzdem mehr vertuscht als veröffentlicht?

REINERS: Ja. In den meisten Fällen, mit denen ich zu tun hatte, wurde ein Datenverlust zunächst zu verschleiern versucht. So ein Vorfall ist den betroffenen Unternehmen peinlich - und öffentlich gemachte Peinlichkeit scheint Unternehmen nicht der richtige Weg zu sein. Es ist aber folgendes zu beachten: Wer direkt selbst an die Öffentlichkeit geht, hat noch jede Chance auf Verständnis. In den meisten Fällen kommt jedoch die Aufsichtsbehörde zuerst hinter einen Vorfall - und dann wird es für die Unternehmen äußerst lästig, wenn sie erklären müssen, warum sie sich bisher nicht ernsthaft mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Ich kann nur jedem raten, sich rechtzeitig eine Krisenkommunikation zurechtzulegen und sich auch klar zu machen, wen man damit adressieren möchte - seien es Betroffene oder Behörden.

Quelle Teaserfoto Homepage: Fotolia, M. Damkier