BVDW Lawyers Lounge klärt über juristische Fallstricke auf

06.03.2007
Von 
Diego Wyllie hat Wirtschaftsinformatik an der TU München studiert und verbringt als Softwareentwickler und Fachautor viel Zeit mit Schreiben – entweder Programmcode für Web- und Mobile-Anwendungen oder Fachartikel rund um Softwarethemen.
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) klärt im Rahmen der Münchener Auftaktveranstaltung der „Lawyers Lounge“ am 6. März über juristische Fallstricke im Bereich E-Commerce auf.

Die Kanzleien Noerr Stiefenhofer Lutz, SDGLaw Rechtsanwälte, Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl und FPS Fritze Paul & Seeling informieren auf der Tagung über die Entwicklung von Rechtsgebieten, neue Rechtssprechungen und bestehenden Rechtsfallen für die Digitale Wirtschaft. Den Auftakt macht ein Vortrag über die "Mitverantwortlichkeit von Dienstanbietern für User Generated Content". Der Vortrag gibt einen Überblick über die Mitverantwortlichkeit der Betreiber von Web 2.0-Portalen in Bezug auf rechtwidrige Inhalte, die von Benutzern selbständig heraufgeladen wurden.

Beim zweiten Vortrag geht es um die "Rechtlichen Fallstricke beim Angebot von Mobile-Commerce-Diensten". Die winzigen Bildschirme der mobilen Endgeräte erfüllen kaum die Vorschriften der Informations- und Transparenzanforderungen des E-Commerce gegenüber den Nutzern. Wie das Angebot von mobilen Diensten rechtlich dennoch abgesichert werden kann, ist Gegenstand dieses Vortrags. Die Ausführungen über "Das neue Telemediengesetz im Hinblick auf die Neuordnung des E-Commerce" werden auf die wesentlichen Änderungen und Neuerungen der Gesetzeslage aufmerksam machen. Der vierte Vortrag "Rechtliche Grenzen der Onlinevermarktung am Beispiel des Datenschutzrechts" erläutert zudem wesentliche Anforderungen an eine datenschutzrechtskonforme Gestaltung der Onlinevermarktung.