Bußgelder gegen unerlaubte Call-Center-Anrufe geplant

06.12.2006
Von Dorothea Friedrich
Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) nachbessern, um unerlaubte Call-Center-Anrufe besser bekämpfen zu können.

Das gegenwärtige Gesetz sei völlig wirkungslos, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Julia Klöckner (CDU) dem Online-Magazin "Neue Nachricht". Der Grund: Das Gesetz verbiete zwar, dass Werbetreibende Verbraucher ohne deren vorherige Erlaubnis (Opt-in) anrufen. Allerdings werde dieses Verbot nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft, so dass keine Bußgelder verhängt werden könnten. Der angerufene Kunde habe somit nur die Möglichkeit, über einen Verbraucherschutzverband Klage einzureichen.

Nach Ansicht der FDP sind Selbstverpflichtungen der Werbebranche deutlich wirksamer als ein Bußgeld. „Bevor gesetzliche Maßnahmen erwogen werden, muss erst einmal abgewartet werden, wie Selbstverpflichtungen wirken“, sagte der verbraucherpolitische Sprecher Hans-Michael Goldmann. So hat beispielsweise der Verband Call Center Forum gerade einen Ehrenkodex verabschiedet, um sich von unseriösen Anbietern abzugrenzen.

Die Selbstverpflichtung enthält Richtlinien zum Umgang mit dem Verbraucher im Telefon-Marketing und Regelungen zum Umgang mit Mitarbeitern im Call-Center. Mitgliedsunternehmen des Verbands haben ein halbes Jahr Zeit, um die Vorschriften umzusetzen. Im Frühsommer 2007 will der Verband dann gegebenenfalls geeignete Sanktionen gegen jene Unternehmen beschließen, die sich nicht an den Ehrenkodex halten. Auch der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) lehnt die Einführung von Bußgeldern für so genannte schwarze Schafe als „unwirksam“ und „populistisch“ ab, stellt sich jedoch entschieden gegen den Missbrauch des Marketing-Instruments Telemarketing. Der Verband setzt sich für eine Selbstregulierung der Wirtschaft ein. Ständig neue Gesetze und Bußgelder zu erfinden, sei kontraproduktiv.