Zentralstelle für Fernunterricht gibt Anstoß zu neuer Qualitätsdebatte

Bußgeldandrohung irritiert E-Learning-Anbieter

28.05.2004
MÜNCHEN (CW) - "Runde Tische" werden einberufen, wenn eine Vielzahl von Beteiligten in gewichtigen Fragen eine Konsenslösung anstrebt. So auch im Fall der Streitfrage zwischen E-Learning-Anbietern und der Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU). Letztere verschickte ein Rundschreiben an alle E-Learning-Schaffenden, die ihre Kursangebote in die Datenbank Eldoc des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) eingestellt und keine Zertifizierung durch die ZfU beantragt hatten.

Ein Bußgeld in Höhe von bis zu 10000 Euro drohe jedem Veranstalter eines entgeltpflichtigen Fernlehrgangs, der nicht von der ZfU zugelassen wurde, hieß es da. Doch wann zählt ein E-Learning- oder Blended-Learning-Kurs unter die Fernlehrgänge und wann nicht? Laut Michael Vennemann, Jurist und Leiter der ZfU, verlangt das Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) eine ZfU-Prüfung, "wenn auf vertraglicher Basis gegen Entgelt Kenntnisse und Fertigkeiten bei überwiegender räumlicher Distanz (mehr als die Hälfte) vermittelt werden und der Lernerfolg kontrolliert wird" - unabhängig von Themen, Umfang oder von der Frage, ob es sich um Aus- oder Weiterbildungskurse handelt. Anbieter von Kursen, die diese Kriterien erfüllen und nicht vor der Markteinführung der ZfU zur Zertifizierung vorgestellt wurden, müssen mit Sanktionen rechnen. Vennemann unmissverständlich: "Verträge über zulassungspflichtige Fernlehrgänge ohne die erforderliche Zulassung sind nichtig."

Abgesehen von der Tatsache, dass eine ZfU-Zertifizierung bei einer Mindestgebühr von 950 Euro oder 150 Prozent des Marktverkaufspreises eines Fernlernkurses ein teures Vergnügen ist, stellt sich Pia Payome, Herausgeberin des "E-Learning-Newsletters", die Frage, ob eine Regelung, die zum Schutz des (Fernlehr-) Verbrauchers lange vor der Zeit heutiger E-Learning-Anwendungen getroffen wurde, eine sinnvolle Grundlage zur Beurteilung von E-Learning und Blended Learning darstellen kann.

Die ZfU hält sich in Sachen E-Learning erst einmal bedeckt und konzentriert sich auf "Lehrbriefe" als zentrales Medium des Fernunterrichts. Doch Ende vergangenen Jahres wurde dank neuer Statistiken sichtbar, dass der Anteil von E-Learning-Lehrgängen sich anschickte, die 20-Prozent-Marke zu überspringen. So stellen sich die ungelösten Fragen erneut.

Die im Februar 2004 ins Leben gerufene E-Learning-Branchenvertretung Delan bittet zum "Runden Tisch". Neben der ZfU hat auch das BMBF seine Teilnahme zugesagt. (hk)