Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) verhängte nach Angaben vom Montag dieses Bußgeld. Außerdem dürfe der Anbieter die Seiten nicht weiter im Netz verbreiten. Mittlerweile liefen mehr als 40 Verfahren gegen bayerische Internet-Anbieter, erläuterte BLM-Präsident Prof. Wolf-Dieter Ring.
Es ging um so genannte Posenfotos von Mädchen, nicht um Kinderpornografie, betonte die BLM. Seit 2003 sind nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auch Angebote unzulässig, die Kinder und Jugendliche in "unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung" darstellen. Strafrechtlich ist dies zunächst nicht relevant. (dpa/tc)