Für Klein- und Mittelbetriebe:

Bundeszuschüsse zur Betriebsberatung

10.09.1976

BONN - Zuschüsse gewährt die Bundesregierung denjenigen Klein- und Mittelbetrieben, die sich in betriebswirtschaftlichen und technischen Fragen beraten lassen. Die verbilligten Beratungsleistungen, die auf 15 Manntage begrenzt sind, können von allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als sechs Millionen Mark in Anspruch genommen werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, führt es weder selbst Beratungen durch, noch beauftragt es Beratungsunternehmen mit der Ausführung derartiger "Betriebsdiagnosen". Dafür seien Berufsverbände oder anerkannte "Zuwendungsstellen" wie die RKW-Landesstellen, die IHK-Vereinigung zur Förderung von Betriebsberatungen, die Handelskammern sowie die Bundesverbände der Wirtschaft zuständig. So standen allein der RKW-Landesstelle Bayern in 1975 657 000 Mark an "Verbilligungszuschüssen" aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung. hz