Nun also doch

Bundestag beschließt umstrittene Vorratsdatenspeicherung

16.10.2015
Ist es in Ordnung, im Namen der Verbrechensbekämpfung im großen Stil Internet- und Telefondaten aufzubewahren? Darüber gibt es seit Jahren erbitterten Streit. Deutschland führt die Vorratsdatenspeicherung nun wieder ein. Was wird das Bundesverfassungsgericht dazu sagen?

Nach jahrelangem Streit und gegen den scharfen Protest von Opposition und Datenschützern hat der Bundestag eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen (mit 404 Ja-Stimmen in namentlicher Abstimmung). Telekommunikationsdaten sollen künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Linke, Grüne, Piraten, FDP und Netzaktivisten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig. Mehrere Politiker und Initiativen kündigten bereits an, gegen das Gesetz (PDF-Link) zu klagen.

Telekommunikationsanbieter sollen die IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen künftig zweieinhalb Monate aufbewahren (PDF-Link). Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht.

Die Behörden dürfen die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen - etwa bei der Bildung terroristischer Gruppen, Mord oder sexuellem Missbrauch. Den Abruf der Informationen muss ein Richter erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden.

Die Telekommunikationsfirmen müssen bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einhalten, dazu einen Server im Inland benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich löschen. Andernfalls droht ein Bußgeld.

Vorgesehen ist auch eine Regelung, die den Handel mit gestohlenen Daten unterbinden soll. Nach drei Jahren soll der Einsatz der Vorratsdatenspeicherung evaluiert, also überprüft werden.

Kommunikationsinhalte sollen nicht erfasst werden. Nach Recherchen von Datenschützern aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung speichern Telekommunikationsfirmen allerdings üblicherweise auch die Inhalte von SMS. Die Aktivisten befürchten einen Missbrauch dieser Daten.

Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich lange gegen die Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung gesperrt und erst auf das Drängen seines Parteichefs Sigmar Gabriel hin den Entwurf für eine Neuregelung vorgelegt. Maas verteidigte diese nun als verhältnismäßig und rechtlich einwandfrei: Im Gegensatz zur früheren Regelung würden weniger Daten gespeichert, kürzer aufbewahrt, und es gebe hohe Hürden für den Zugriff. Innerhalb der SPD gibt es aber durchaus Skepsis gegenüber diesem Ermittlungsinstrument.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die einstigen EU-weiten Vorgaben dazu 2014 gekippt - wegen Verstößen gegen Grundrechte (PDF-Link). In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Auch die schwarz-rote Koalition stritt lange über eine Neuregelung.

Linksparteichef Bernd Riexinger rügte, die Pläne seien "rechtspolitisch eine Katastrophe und rechtsstaatlich inakzeptabel". Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz nannte das Vorhaben "Gift für unsere Demokratie" und kündigte eine Klage gegen das Gesetz an. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki und mehrere Datenschutzinitiativen stellten erklärten ebenfalls, sie wollten Verfassungsbeschwerde einlegen. Vor dem Bundestag demonstrierten Kritiker gegen das neue Gesetz. Auf Plakaten hieß es: "Massenüberwachung stoppen" oder "Meine Daten gehören mir". (dpa/tc)