Verbraucherschutz

Bundestag beschließt baldiges Aus für teure Warteschleifen

27.10.2011
"Abzocke" mit Telefon-Warteschleifen soll es bald nicht mehr geben - generell gratis werden sie aber auch nicht.

Der Bundestag hat ein Reformpaket beschlossen, dass auch Anbieterwechsel erleichtern soll. Telefonkunden sollen bald besser vor teuren Warteschleifen bei Service-Nummern geschützt sein. Nach dem Willen des Bundestages sollen Warteschleifen künftig nur noch bei strikter Kostenkontrolle erlaubt sein.

Das Parlament verabschiedete dazu am Donnerstag eine Reform des Telekommunikationsrechts. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes dürfen solche Schleifen nur noch bei Gratis-Nummern oder für Anrufe bei normalen Ortsvorwahlen geschaltet werden. Gestattet sind sie auch, wenn für den gesamten Anruf ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten trägt. Darüber und über die Dauer der Warteschleife müssen Verbraucher gleich zu Beginn des Telefonats informiert werden. Dem Gesetz muss der Bundesrat noch zustimmen.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) sagte bei der Debatte im Parlament, mit der Geduld der Menschen solle kein Geld verdient werden. Verbraucherministerin Ilse Aigner (FDP) erklärte: "Unseriöse Anbieter, die versuchen, Telefon- und Internetkunden abzukassieren, werden in die Schranken gewiesen". In einem ersten Schritt soll übergangsweise gelten, dass Warteschleifen in den ersten zwei Minuten kostenlos sind. Hintergrund ist, dass den Anbietern Zeit für technische Umstellungen gegeben werden soll.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte, dass "die Abzocke bei Service-Nummern" bald ein Ende haben werde. Nun müsse das Gesetz schnell in Kraft treten. Die Grünen kritisierten die geplanten Übergangsregeln. "Warteschleifen müssen ohne Wenn und Aber kostenfrei sein", sagte Fraktionsvize Bärbel Höhn. Für die Warteschleifen von Nummern mit Vorwahlen wie 0180 oder 0900 werden Erhebungen zufolge teils drei Euro und mehr fällig.

Die Novelle sieht zudem vor, dass es beim Wechsel eines Festnetz- Anbieters höchstens einen Kalendertag mit einer unterbrochenen "toten" Leitung geben darf. Wenn es bei einem Umzug Leistungen am neuen Ort gar nicht gibt, sollen Kunden ein Sonderkündigungsrecht für länger laufende Verträge erhalten. Bei Call-By-Call-Anrufen wird eine Preisansage vorgeschrieben.

Daneben will die schwarz-gelbe Bundesregierung Anreize für den Ausbau schneller Internetverbindungen in ländlichen Gebieten setzen. Dafür sollen Investoren unter anderem mit verschiedenen Regelungen mehr Planungssicherheit bekommen. SPD, Linke und Grüne bezeichneten dies als unzureichend und forderten einen verbindlichen Anspruch für die Bürger auf einen Breitbandanschluss.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte: Bei der Novelle werde in Kauf genommen, dass weiter Profile über das Surf-Verhalten im Internet erstellt werden könnten. (dpa/tc)