Der Online-Zugriff von Ermittlungsbehörden soll nach den Plänen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble weit über PCs und Notebooks hinausgehen. Wie die Süeddeutsche Zeitung berichtet, werden zukünftig alle "informationstechnischen Systeme" betroffen sein. Das geht aus einer Antwort auf einen Fragenkatalog der SPD hervor, die der Zeitung vorliegt. Laut Bindesinnenministerium sei der Begriff bewusst weitgreifend ausgelegt, um zukünftigen technischen Entwicklungen Rechnung tragen zu können.
Das Ministerium definiert den Begriff als ein System, "welches aus Hard- und Software sowie aus Daten besteht, das der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übertragung und Anzeige von Informationen und Daten dient." Mit dieser laut dem Sicherheitsexperten der Grünen, Wolfgang Wieland, "uferlosen Definition" fallen unter die Online-Durchsuchung auch PDAs, Smartphones, Handys oder Faxgeräte.
Der Bundesinnenminister plant die heimliche Überwachung von Computern mit Hilfe eines Trojaners, der vom PC-Nutzer unbemerkt Informationen über dessen Aktivitäten am Computer an die Sicherheitsbehörden sendet. Schäuble wolle damit den Terrorismus effektiver bekämpfen. Eine Einigung mit der SPD über das Gesetz steht noch aus. Ungenannt bleibe in dem Anwortschreiben, warum es dieses weitreichenden Eingriffs in die Privatsphäre des Bürgers bedarf, auch ist noch ungeklärt, ob mit dem Trojaner beweisfeste Daten erhoben werden können.