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Bundesrechnungshof will Telekom-Gutachten nicht herausrücken

22.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der Bundesrechnungshof lehnt die Herausgabe eines vertraulichen Berichts über die umstrittene Immobilienbewertung der Deutschen telekom an die Bonner Staatsanwaltschaft ab. In dem Gutachten geht es laut einem Bericht des ARD-Politmagazins "Report" um die Rolle der Bundesregierung Bundesregierung und des Bundesfinanzministerium Bundesfinanzministeriums bei der Bewertung des Immobilienvermögens der Deutschen Telekom. Die Bonner Staatsanwaltschaft hegt den Verdacht, die Immobilien des ehemaligen Staatskonzerns seien in den Bilanzen des Konzerns zu hoch bewertet worden. Die Behörden ermitteln deshalb seit nunmehr drei Jahren wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und des Kapitalanlagebetrugs gegen die Vorstände und

Aufsichtsräte der Deutschen Telekom, an der der Bund nach wie vor eine Mehrheitsbeteiligung hält. Ein Sprecher des Bundesrechnungshofes bestätigte die Sperrerklärung für das Gutachten. Die Behörde prüfe, inwieweit der Bund seine Aufgaben als Teileigentümer der Telekom richtig wahrgenommen habe. Allerdings enthalte der Bericht keine zusätzlichen Informationen für die Ermittler, weil keine strafrechtlich relevanten Tatbestände untersucht würden. Bei seiner Weigerung beruft sich der Rechnungshof auf Paragraph 96 der Strafprozessordnung, wonach die Herausgabe von Akten unterbleiben könne, wenn dadurch dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes ein Nachteil bereitet würde. Die Haltung des Bundesrechnungshofes kann Steffen Kampeter, Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss nicht nachvollziehen. Die Prüfbehörde habe klar definierte und eindeutig begrenzte

Kontrollaufgaben zu erledigen. Dazu gehöre nicht, über die strafrechtliche Relevanz der Untersuchungsergebnisse zu entscheiden. Dies sei Sache der Staatsanwälte und Gerichte. Es sei daher zutiefst rechtswidrig, dass der Bundesrechnungshof versuche, deren Ermittlungen zu behindern. Außerdem gehe es nicht an, dass die Verantwortlichen im Bundesfinanzministerium und in der Prüfbehörde zusammenarbeiteten, um die möglicherweise berechtigten Ansprüche betrogener Telekom-Aktionäre zu hintertreiben, die womöglich einen Schaden in Milliardenhöhe erlitten hätten. Daher müsse der Bericht umgehend an die ermittelnde Staatsanwaltschaft ausgehändigt werden, fordert Kampeter. Beim Frankfurter Landgericht liegt mittlerweile eine Sammelklage von rund 1500 Telekom-Kleinanlegern vor. Sie werfen dem Unternehmen vor, in einem Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang im Mai 2000 wesentliche Risiken wie den wahren Immobilienwert sowie risikobehaftete

Investitionen verschwiegen zu haben. Die Anwälte wollen bis zum 26. Mai, dem Stichtag für die Verjährung der Prospekthaftung weitere 1000 Klagen nachreichen. Außerdem haben bereits zahlreiche weitere Einzel-Investoren gegen die Deutsche Telekom geklagt. Sie fordern ihr eingesetztes Kapital sowie angefallene Kosten zurück. Der Aktienkurs lag zum damaligen Zeitpunkt deutlich über 60 Euro. Heute dümpelt die T-Aktie um rund 12 Euro. Der Bund hatte als Anteilseigner bei der Emission etwa 15 Milliarden Euro eingenommen. Anlässlich der jüngsten Hauptversammlung lehnte es der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom Kai-Uwe Ricke ab, einer Verlängerung der Verjährungsfrist zuzustimmen. Seine Begründung: Er sei dazu verpflichtet, Schaden vom Unternehmen abzuwenden. (ba)